Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Power-to-Gas-Anlagen

Netzentgelte für Wasserstoffelektrolyse fallen weg

Nun soll es doch keine Netzentgelte für die Speicherung von überschüssigem Solar- und Windstrom in Form von Wasserstoff und Wärme geben. Wie der Bundesverband Energiespeicher (BVES) mitteilt, wird die Bundesregierung die entsprechende Änderung im sogenannten Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) wieder zurücknehmen. Dazu wird sie einen Protokollantrag an den Bundesrat stellen, der das Gesetz am 12. April 2019 in seiner Sitzung behandelt.

Konkret geht es darum, dass nach den neuen Regelungen des Nabeg für die Wasserstoffelektrolyse Netzentgelte anfallen, wenn das Gas nicht wieder rückverstromt, sondern im Mobilitäts- oder Wärmesektor eingesetzt wird. Diese Absurdität wurde schon lange vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag beklagt. Allerdings rudert die Bundesregierung erst jetzt zurück, nachdem selbst aus der Industrie und von den Stadtwerken, aber auch aus den Bundesländern heftige Kritik kam.

BVES fordert Rechts- und Investitionssicherheit

Es passe nicht zusammen, dass die Bundesregierung einerseits ständig die Sektorkopplung auf die Agenda hebt, andererseits aber die sektorübergreifenden Speichertechnologien mit überraschenden Rechtsänderungen zu einer vollen Netzentgeltpflicht verdonnert und die Wirtschaftlichkeit dieser Anwendungen damit verhindert, kritisiert der BVES. „Die Rücknahme der zusammengeschusterten Änderungen im Rahmen des Nabeg kann jetzt nur der erste Schritt sein“, betont Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Wir brauchen grundlegend Rechts- und Investitionssicherheit und eine gemeinsame – juristisch und fachlich passende – Lösung. Jetzt gilt es zunächst, Vertrauen wiederaufzubauen und weiteren Schaden zu verhindern.“ Florian Valentin von der Rechtsanwaltskanzlei Bredow Valentin Herz und Sprecher der AG Recht des BVES fordert, dass jede Gelegenheit genutzt werden sollte, unklare und überkomplexe Regelungen zu Speichern neu zu fassen und eine rechtssichere Umgebung für die Sektorenkopplung zu schaffen.

Bundesländer drohen mit Vermittlungsausschuss

Nur mit dem Zurückrudern kann die Bundesregierung das Gesetz aber auch im Bundesrat auf die sichere Seite heben. Denn das Land Schleswig-Holstein hatte schon einen Plenarantrag in die Sitzung eingebracht. Darin empfiehlt die Landesregierung in Kiel dem Bundesrat, das Nabeg abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit die widersinnigen Netzentgelte für die Wasserstoffelektrolyseure aus dem Gesetz verschwinden. Kiel begründet seinen Antrag damit, dass die Elektrolyse von Wasserstoff in der Regel noch nicht wirtschaftlich ist. Sie rechnet sich aber, wenn der mit überschüssigem Solar- und Windstrom gewonnene Wasserstoff für die Mobilität oder für die Wärmeversorgung eingesetzt wird.

Dass das ohnehin die bessere Variante ist, den elektrolytisch gewonnenen Wasserstoff einzusetzen, belegt eine Studie des Berliner Beratungsinstituts Enervis im Auftrag der Initiative Erdgasspeicher und des Bundesverbandes Windenergie. Der Wasserstoff im Gesamtenergiesystem bewirkt eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und im Verkehrssektor, die bisher immense Schwierigkeiten haben, ihre Klimaschutzziele auch nur annähernd zu erreichen. Im Gegenteil: Sie sorgen dafür, dass die CO2-Emissionen in Deutschland trotz steigender Ökostromanteile nicht sinken.