Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ein Positionspapier zur Doppelnutzung von Flächen in Form von Agriphotovoltaik, Floating PV und solar überdachten Parkplätzen erstellt. Denn diese ist eine Möglichkeit, mehr Flächen in kürzerer Zeit für den Ausbau der Photovoltaik zur Verfügung zu stellen, was bisher eines der größten Hindernisse war.
Flächenkonkurrenz entschärfen
Die Experten vom BDEW haben sich die verschiedenen Segmente detailliert angesehen und zwölf Punkte identifiziert, um den Ausbau der „besonderen PV-Anlagen“ voranzubringen. „Agri-PV bietet die Chance, die knappen Flächen optimal zu nutzen und damit Flächenkonkurrenzen zu überwinden. Gleichzeitig werden Synergien zwischen den erneuerbaren Energien und der Landwirtschaft ermöglicht“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Unternehmen brauchen jetzt bessere Rahmenbedingen, damit sich diese innovativen Anlagen weiträumig im Markt etablieren können.
Eigene Ausschreibungen notwendig
Als einen zentralen Hebel nennt sie die Einrichtung eines eigenen Ausschreibungssegments für Agri-PV. „Die regulären Photovoltaikausschreibungen sind aufgrund der anderen Kostenstruktur von Agri-PV-Projekten nicht geeignet, um den Ausbau weiter voranzutreiben. Um die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Photovoltaik anzureizen, sollte eine eigene Ausschreibungskategorie mit einem Ausschreibungsvolumen von zunächst 200 Megawatt im Jahr 2024 und perspektivisch ein Gigawatt pro Jahr ab 2028 geschaffen werden. Sinnvoll wäre zudem eine Ausweitung dieser Kategorie auf Photovoltaikanlagen auf Weideflächen sowie auf Extensive Agri-PV“, sagt Andreae.
Beteiligungen ermöglichen
Als weitere Punkte nennt sie die umfassendere und schnellere Flächenverfügbarkeit und das Ebnen von regulatorischen Hindernissen wie die Streichung wiederkehrender Nachweise und die Einführung einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen. Zusätzlich sollte auch die Förderung für kleine Agri-PV-Anlagen verbessert werden und Flächen, die mit Agri-PV-Anlagen bebaut wurden, sollten weiterhin als landwirtschaftliche Flächen gelten. Auch die Definition von Grünland muss endlich klargestellt werden. Die Agri-PV hat sogar Vorteile für die Landwirtschaft und die Anwohner. Denn eine extensive Nutzung der Photovoltaik steigert die Biodiversität und erhöht die Akzeptanz, wenn freiwillige Beteiligungen möglich sind.
Genehmigungsverfahren vereinfachen
Zudem plädiert Andreae für eine Standardisierung der Regelungen. Diese ist vor allem für die Gemeinden hilfreich, die oft mit den Planungen und den Genehmigungsverfahren überfordert sind. Die Flächen werden auch schneller verfügbar, wenn für die Genehmigung keine aufwändige und langwierige Umwidmung der Flächen mehr notwendig ist. Schließlich sei eine Einordnung als Siedlungs- und Verkehrsflächen ist nicht sachgerecht. Denn die für Agri-PV genutzten Flächen werden nicht versiegelt und können danach wieder der ausschließlichen landwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden. Gleichzeitig bringt die Einstufung als Siedlungs- und Verkehrsfläche erhebliche Nachteile mit sich, wie beispielsweise der Wegfall erbschaftssteuerlicher Begünstigungen. Das hemmt derzeit die Bereitschaft, landwirtschaftlich genutzte Flächen für Agri-PV zu öffnen.
Diese und weitere Forderungen seitens des BDEW an die Politik, um den Ausbau der Agriphotovoltaik zu beschleunigen finden Sie im Positionspapier „12 Impulse, um die Potenziale von Agri-PV und anderen besonderen Solaranlagen zu heben“, das sie auf der Webseite des BDEW herunterladen können. (su)