Das EEG wurde novelliert und es haben sich einige Verbesserungen ergeben. Wie werden diese sich nach Ihrer Einschätzung auf die Nachfrage nach großen Photovoltaikanlagen in Deutschland auswirken?
Amaya Hilpert: Das novellierte EEG enthält positive Impulse für Photovoltaikprojekte. Die Ausschreibungskorridore wurden angehoben und steigen auf elf Gigawatt ab 2025. Die Maximalgröße förderfähiger Projekte wurde von 20 auf 100 Megawatt erhöht. Und Autobahnrandstreifen, auf denen Photovoltaikanlagen entstehen dürfen, wurden von 200 auf 500 Meter vergrößert. Das eröffnet neue Planungsmöglichkeiten und wird sich positiv auf den Ausbau auswirken.
Das klingt ja erst einmal zuversichtlich. Doch welche Hürden stehen einem schnelleren Zubau noch im Wege?
In Deutschland gehen viele Hemmnisse von den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen aus. Auch Belange des Landschaftsschutzes hemmen teils die Projektentwicklung. Landwirte, die ihre Flächen für Photovoltaikprojekte verpachten, sind zudem unter bestimmten Umständen steuerlich benachteiligt, da ihnen bei Hofübergabe der so genannte Verschonungsabschlag nicht zusteht. Zusätzlich spüren wir von Seiten der Anwohner:innen eine schwindende Akzeptanz.
Wo ist da das Problem?
Noch vor wenigen Jahren war die Akzeptanz von Photovoltaikprojekten sehr groß. Doch mit der Größe und der Menge der Projekte wachsen auch die Vorbehalte. Die ablehnende Haltung wird gerade in den ostdeutschen Bundesländern dadurch verstärkt, dass sich dort viele Projekte regional ballen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die EEG-Vergütung bei Photovoltaik nicht nach Einstrahlung beziehungsweise Ertrag gestaffelt ist wie bei der Windenergie. Das wirkt sich negativ auf die Akzeptanz vor Ort aus. Deshalb müssen wir mittelgroße und kleinere Projekte weiter im Fokus behalten.
Gibt es auch noch seitens der Politik Hausaufgaben zu erledigen?
Ja. Denn ein weiteres Problem ist: Die Ziele und Ausbaukorridore der Bundesregierung und des EEG sollten sich auch in den Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen wiederfinden. Da sehen wir oft eine Diskrepanz zwischen dem, was die Regierung will, und was tatsächlich an Flächen zur Verfügung gestellt wird. Und ein letzter Punkt ist die Freiflächenverordnung, von der nicht alle Bundesländer Gebrauch machen. Aus unserer Sicht wäre eine Opt-Out-Regelung sinnvoll, also dass sie automatisch gilt, sofern ein Land sich nicht aktiv dagegen entscheidet.
Dann wären mehr Flächen möglich. Wie finden sie denn unter den derzeitigen Regelungen die notwendigen Flächen für den Bau von Solarparks?
Das ist kein Hexenwerk. Wir identifizieren anhand von Kartierungen potenzielle Flächen, sprechen die Eigentümer:innen an und verhandeln die Verträge. Kompliziert ist es nur in Bundesländern, in denen die Katasterämter keine Daten zur Verfügung stellen, insbesondere in Bayern und Sachsen. Als Begründung wird hier ein fehlendes ‚berechtigtes Interesse‘ angeführt. Dadurch ist die Flächenakquise aufwändiger und nur in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden möglich. Es wäre hilfreich, wenn alle Bundesländer die Kontaktdaten der Grundstückseigentümer:innen zur Verfügung stellen würden.
Die Ausschreibungen mit höherem Volumen in Deutschland waren 2022 unterzeichnet. Die Bundesnetzagentur hat jetzt nachgesteuert und die Höchstgebotswerte erhöht. Sind Ausschreibungen angesichts eines wachsenden PPA-Marktes überhaupt noch zeitgemäß?
Ja, definitiv. Aktuell sind die Strompreise sehr hoch und niemand weiß, wie sie sich in Zukunft genau entwickeln. Laut den meisten Szenarien dürfte der Strompreis nach rund zehn oder elf Jahren unterhalb des EEG-Niveaus sinken. Für die Investitionssicherheit und Stabilität der Branche ist es gut, wenn es eine feste EEG-Vergütung als Basiszenario gibt. Das senkt die Finanzierungskosten und macht Solarstrom volkswirtschaftlich günstiger. Denn andernfalls würden die projektfinanzierenden Banken Risikoaufschläge erheben.
Die Fragen stellte Sven Ullrich
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