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420.500 PV-Anlagen bisher 2024 zugebaut

In den letzten Jahren ist der jährliche Zubau von Solaranlagen in Deutschland stark gestiegen. Im Jahresvergleich einer aktuellen Enpal-Analyse zeigt sich der Positivtrend deutlich: 2018 lag die Anzahl an Neuinstallationen von Solaranlagen bei knapp 75.000, seitdem ist die Zahl jährlich angestiegen und hat sich 2023 mit mehr als eine Million neuen Anlagen mehr als verdreizehnfacht. Damit wurden im letzten Jahr 176 Prozent mehr PV-Anlagen gebaut als in 2022. Der Anstieg ist wesentlich stärker als im Zeitraum davor: Von 2021 auf 2022 betrug die Wachstumsrate im Vergleich nur etwa 62 Prozent. Im ersten Halbjahr 2024 sind in Deutschland insgesamt 420.500 neue Solaranlagen ans Netz gegangen.

Oldenburg erster Platz unter den Städten ab 100.000 Einwohnern

Oldenburg belegt unter den Städten ab 100.000 Einwohnern den ersten Platz. Im Untersuchungszeitraum gingen hier 1.145 PV-Anlagen ans Netz, was einer Quote von 6,63 pro 1.000 Einwohnern entspricht. Platz zwei geht an Moers. Die Stadt in Nordrhein-Westfalen belegte im Gesamtjahres-Ranking des Jahres 2023 noch den fünften Platz. Im ersten Halbjahr 2024 verzeichnet die Stadt einen Ausbau von 660 Anlagen oder auch eine Quote von 6,27. Auf dem dritten Platz landet Gütersloh mit 640 Anlagen, beziehungsweise einer Quote von 6,24. Damit verliert Gütersloh im Vergleich zum Gesamtjahres-Ranking einen Platz und fällt von Platz zwei auf drei.

Auf den hinteren Plätzen finden sich derweil die Städte Rostock, Offenbach am Main und Wiesbaden mit Quoten von 1,83, 1,89 und 2,14 Photovoltaikanlagen pro 1.000 Einwohnern. 

Münster bei den Großstädten vorn

Das Ranking der zwanzig größten Städte Deutschlands wird derweil von Münster angeführt – wie bereits im Gesamtjahres-Ranking 2023. 1.594 Neuinstallationen ergeben für die Stadt eine Quote von 4,97. Bielefeld folgt mit 1.198 Anlagen beziehungsweise einer Quote von 3,54. Bonn landet mit einer Quote von 3,47 auf dem dritten Platz. Potenzial beim PV-Ausbau besteht vor allem in München (Quote 1,58), Düsseldorf (Quote 1,73) und Hamburg (Quote 1,74). Damit haben sich Frankfurt am Main (Quote 1,98) und Berlin (Quote 2,02) von den letzten drei Plätzen hochgekämpft.

Niedersachsen als Vorreiter-Bundesland beim PV-Ausbau

Niedersachsen belegt im Bundesländer-Ranking mit Abstand den ersten Platz, genauso wie im Gesamtjahres-Ranking für 2023. Bei 67.023 PV-Anlagen berechnet sich für das Land eine Quote von 8,21. Rheinland-Pfalz belegt ebenfalls weiterhin den zweiten Platz bei einer Quote von 7,34. Auf dem dritten Platz findet sich jedoch erstmals Brandenburg mit einer Quote von 7,08. Schlusslichter bilden weiterhin die Stadtstaaten: Hamburg (Quote 1,73), Berlin (Quote 2,01) und Bremen (Quote 3,40) landen auf den hintersten Plätzen. Das erste Flächenland ist in diesem Ranking Sachsen bei einer Quote von 5,12.

Ungenutztes Potenzial beim Mieterstrom

Bis auf wenige Regionen geht es also gut voran mit dem PV-Ausbau. Gleichwohl bemerkt das Institut der deutschen Wirtschaft ungenutztes Potenzial beim Mieterstrom. Für eine erfolgreiche Energiewende ist der zügige Ausbau von Photovoltaik (PV) laut einer IW-Kurzstudie eine Grundvoraussetzung für das Erreichen der Klimaziele. Auch wenn der Ausbau der Solarenergie derzeit besser als unter früheren Regierungen läuft, bleibt die Zielerreichung bis 2030 eine erhebliche Herausforderung. Große Potenziale bleiben ungenutzt. Insbesondere auf Dächern von Mehrfamilienhäusern werden zu wenige neue PV-Anlagen installiert. Ein zentrales Hemmnis stellen die Regelungen zum Mieterstrom dar. „Ohne umfassende Reformen, die über das Solarpaket 1 hinausgehen, wird sich an dem Nischendasein des Mieterstroms nichts ändern“, heißt es in der Kurzstudie.

In den vergangenen Jahren gab es laut IW einige Verbesserungen, die Mieterstrom attraktiver machen: „Hierzu gehören insbesondere die Befreiung von der Umsatzsteuer auf Montage und Material der Solarpaneele, keine Einkommensteuer auf die Erträge aus der Einspeisevergütung sowie der Wegfall der EEG-Umlage im Jahr 2023. In den nächsten Jahren wird die ab 2026 geltende Pflicht für den Einbau fernablesebarer Stromzähler (Heizkostenverordnung) die technischen Voraussetzungen für die Realisierung von Mieterstrom deutlich verbessern. Liegt ein sogenannter Smart Meter Gateway vor, können die Betreiber zwei unterschiedliche Stromtarife (für PV- und Reststrom) anbieten, und so ihr Risiko einer zu geringen Leistungsfähigkeit der PV-Anlage minimieren. Eine bundesweit einheitliche Abwicklung der Prozesse zwischen Mieterstromanbietern, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern ist jedoch weiterhin essenziell.“

Die Planung von Mieterstrom dürfe kein maßgeschneidertes Projekt sein, sondern sollte standardisiert und bundesweit einheitlich umsetzbar sein: „Grundsätzlich sollte auch die Vergütungslogik umgekehrt werden – eine Volleinspeisung wird im Moment höher entlohnt als die Überschussteileinspeisung. Dadurch werden in Mieterstromprojekten kleinere Anlagen als möglich gebaut und wertvoller Platz auf Dachflächen verschenkt. Ein großes Potenzial stellt in diesem Zusammenhang die Regulatorik dar, die für alle Parteien in einem Gebäude klarere Verhältnisse schaffen sollte. Die größte Herausforderung ist im Mehrfamilienhaus-Segment der Entscheidungsprozess. Wichtig ist, dass Wohnungseigentümergemeinschaften den Strom aus der PV-Anlage auf dem eigenen Dach direkt an die Bewohner im Gebäude weitergeben können. Großes Risiko resultiert hierbei unter anderem geringen Mitmachquoten im Haus. Das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollte hier der Standard werden, da der bürokratische Aufwand durch den Wegfall der Lieferantenpflicht sinkt. Um die Transaktionskosten des Wechselprozesses weiter zu senken und die Mitmachquoten der Mieter zu erhöhen, sollte die Vertragsfreiheit zukünftig auf Basis der Widerspruchslösung bestehen.“ (nw)