Mit Blick auf die Energiekrise hat die Europäische Kommission einen Plan zum schnelleren Ausbau der Ökostromproduktion vorgelegt. Die neue Verordnung sieht auch Verbesserungen für die Photovoltaik vor. So will die Kommission die Genehmigungsverfahren für Solaranlagen auf sogenannten künstlichen Strukturen beschleunigen. Dazu gehören unter anderem Gebäude. Diese müssen laut neuer Vorgabe innerhalb eines Monats vollständig genehmigt sein. Dies umfasst auch Speicher und den Netzanschluss.
Umweltverträglichkeitsprüfung fällt weg
Dazu befreit Brüssel die Solaranlagen von der Umweltverträglichkeitsprüfung. Zudem gilt für Kleinanlagen: Wenn die Genehmigung nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist vorliegt, gilt sie als erteilt. Der Investor muss jetzt nicht mehr warten, bis die Genehmigung vorliegt, sondern kann mit dem Bau beginnen. Auch Wärmepumpen müssen in Zukunft schneller genehmigt werden. Dazu begrenzt die Kommission das Verfahren zum Netzanschluss kleiner Wärmpumpen auf maximal drei Monate.
Repowering vom Genehmigungsmarathon befreien
Neu soll dann auch eine Genehmigungsbeschleunigung für Repoweringprojekte gelten. Hier schreibt die EU-Kommission vor, dass alle relevanten Umweltprüfungen der letzten sechs Monate anzuerkennen sind. Sollte eine solche vorliegen, muss nicht eigens für das Repowering der Anlage eine neue Umweltprüfung vorgenommen werden. Zudem müssen in Zukunft nur noch geprüft werden, welche Auswirkungen die Änderung oder Erweiterung der Anlage im Vergleich zum ursprünglichen Generator hat. Außerdem wird für repowerte Generatoren ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Leistung er Anlage durch das Repowering um maximal 15 Prozent steigt.
Überragendes öffentliches Interesse anerkannt
Zudem erkennt Brüssel ein überragendes öffentliches Interesse an Ökostromanlagen inklusive Netzinfrastruktur an. Dadurch fallen einige Hürden weg. So können dann Planungs- und Genehmigungsverfahren von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren.
Brüssel folgt mit den neuen Regelungen einem Vorschlag des europäischen Rates vom Oktober 2022. Nachdem die Mitgliedsstaaten der Änderung der Regelung zugestimmt haben, treten sie voraussichtlich Ende November 2022 per Ratsbeschluss in Kraft. Sie gelten zunächst für ein Jahr, allerdings mit einer Option der Verlängerung. (su)