Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die am Freitag von der Bundesregierung bekannt gegebene Einigung auf einen Haushaltsentwurf sowie auf eine beschleunigte Umgestaltung des Energieversorgungssystems begrüßt. Insbesondere hob der BEE in einer Stellungnahme seiner Präsidentin Simone Peter positiv hervor, dass die Bundesregierung mit dem Haushalt auch eine als Wachstumsinitiative bezeichnete Strategie mit Weichenstellungen für eine möglicherweise entschiedenere Umgestaltung der Energieversorgung beschließen lassen will. Als positiv wertete Peter die in der „Wachstumsinitiative“ angekündigte Förderung flexibler Kraftwerke und den ebenso in dem Papier in Aussicht gestellten staatlich angeschobenen rascheren Ausbau von Leitungsnetzen, Energiespeichern und eines Marktes für grünen Wasserstoff.
Allerdings enthält die von der Branchenorganisation ebenfalls am Freitag versandte Mitteilung mehr Kritik als Lob. Präsidentin Peter begrüße das „grundsätzliche Bekenntnis für Erneuerbare Energien“, teilte der BEE mit. Doch das Strategiepapier enthalte „auch unbekannte Wegweiser, die für neue Unsicherheit und Investitionshemmnisse sorgen können“.
Peter warnt vor der von der Bundesregierung in ihrer Einigung offenbar vorgesehenen Abschaffung der bisherigen Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen pro eingespeiste Energieeinheit. Statt einer Mindestvergütung wie bisher in Eurocent pro Kilowattstunde sieht die Wachstumsinitiative künftig Investitionskostenzuschüsse pro errichtete Erzeugungsnennleistung in Euro pro Megawatt vor. Diese mit einem „harten Instrumentenwechsel“ verbundene Neuausrichtung sei ein Experiment, das die „Gefahr der Marktverunsicherung und Investitionszurückhaltung“ mit sich bringe. Beides zusammen werde die Ausbauziele „massiv gefährden können“. Der BEE schlage dagegen eine Mengenförderung eines gewünschten Gesamteinspeisevolumens über die Laufzeit einer Erzeugungsanlage anstelle der noch geltenden Zeitförderung ihrer Einspeisung für 20 Jahre vor.
Ebenso kritisch wertet Peter die Ankündigung der Bundesregierung, schon ab 2025 während Negativpreisphasen auf dem Strommarkt – bei wetterbedingt überschüssiger Stromeinspeisung also aus Windkraft- und Solaranlagen – den Erneuerbare-Energien-Anlagen schon von der ersten Minute an die Vergütung zu versagen. Seit einer Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014 setzt die Vergütung der Grünstromeinspeiser nach stundenlang anhaltender Überversorgung des Strommarktes mit Elektrizität aus, während der Abnehmer sogar Geld für den kurfristigen Stromeinkauf erhalten. Zuerst galt die Regelung nach Sechs-Stunden-Negativpreisphasen. Seit 2021 stoppt die Vergütung schon nach vier Stunden.
Auch die Ankündigung im Wachstumsinitiative-Papier, dass künftig schon Erneuerbare-Energien-Kleinstanlagen ab 25 Kilowatt (kW) Mindestnennleistung zur Stromdirektvermarktung an den Strombörsen verpflichtet werden sollen, kritisierte Peter als hochrisikoreich: Kleinstanlagen dieser Dimension seien noch nicht tauglich für den freien Stromhandel. Ab 2025 will die Bundesregierung gemäß ihrer Wachstumsinitiative-Vereinbarung die Teilnahme an der Direktvermarktung in drei jährlichen Schritten für immer kleinere Anlagen vorschreiben – um die aktuelle Mindestgröße von 100 kW auf 25 kW zu senken. Peter verwies auf die in der Vereinbarung in diesem Zusammenhang notierte Ankündigung, die Bundesregierung wolle die Prozesse des Stromhandels digitalisieren und bis Anfang 2026 auch für kleinste Handelsmengen „massengeschäftstauglich ausgestalten“. Die Regierung dürfe das Einbeziehen der Kleinstanlagen in die Direktvermarktungspflicht erst dann in Erwägung ziehen, wenn die Massengeschäftstauglichkeit hergestellt sei, sagte Peter.
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