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Windparkausbau

700 Tage Dauer für Windparkgenehmigungen

von Tilman Weber

„Mit großer Sorge registrieren wir den weiteren Genehmigungsrückgang bei Windenergieprojekten. Überlange Verfahren und in der Folge fehlende Genehmigung werden mehr und mehr zum eigentlichen Problem der Energiewende“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers, um das wachsende Problem zu beschreiben. Noch 2016 hätten die Behörden 300 bis 400 Tage nach der Antragsstellung grünes Licht geben können. In den beiden letzten Quartalen des vergangenen Jahres 2017 hätten die Genehmigungsprozesse schon eine Dauer von 700 Tagen beansprucht. Zuletzt habe die Genehmigungsdauer wieder ein Maß von etwa 500 Tagen erreicht. Es gelte nun „Ursachen zu verifizieren und administrative Hemmnisse abzubauen. Niemand kann zufrieden sein, wenn die Energiewende in den Genehmigungsbehörden stecken bleibt“, sagte Albers.

Einführung der Ausschreibungen veränderten die Lage

Mit der Umstellung des bisherigen Einspeiserechts und Vergütungssystems mit gesetzlichen Preisen für Windkraft in Deutschland gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf ein Ausschreibungssystem hat sich die Statistik der Projektzulassungen der Windenergie radikal verändert. So haben laut BWE zwischen Januar und August 2018 nur noch neue Bauvorhaben mit zusammen 1.081 Megawatt (MW) Erzeugungskapazität eine Genehmigung erhalten. Im Vor zwei Monaten, im August, erteilten die Behörden sogar nur für 32 MW die entscheidende BimschG-Genehmigung. Zum Vergleich: Im Durchschnitt der ersten sieben Monate dieses Jahres gab es monatlich für 150 MW die Zusage, bauen zu dürfen. Und das genehmigte runde Gigawatt (GW) im Verlauf fast schon eines Dreiviertel Jahres ist sogar noch sehr wenig im Vergleich zu den von 2014 bis 2017 jährlich neu installierten Erzeugungskapazitäten in Deutschland von im Mittel 4,6 GW.

Als Ursache des Rückgangs betrachtet der BWE nicht zuletzt die Systemänderung hin zum neuen Ausschreibungssystem. Alle erst ab 2017 genehmigten Bauvorhaben müssen nach Erhalt einer BimschG-Genehmigung noch in einer von drei bis vier jährlichen Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten. Die Auktionen vergeben Vergütungsrechte an neue Windparkprojekte. Und die Zuschläge erhalten die Bieter, die am wenigsten für die eingespeiste Kilowattstunde verlangen – und zwar in der Regel auch zu ihrem Gebotspreis. Zuschläge gibt es in jeder Ausschreibungsrunde indes nur so viele, bis mit den Vergütungsrechten das jeweils begrenzte Zubauvolumen an Erzeugungskapazität erreicht ist.

Kurze Umsetzungsfristen, lange Blockaden durch Klagen

Der BWE sieht in diesem System noch einige Fallen, die für die Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren, aber auch für ein nur noch maues Antragstempo der Windparkplaner verantwortlich sind: Schon im Juli hatte der BWE mit Verweis auf eine Erhebung des Branchenberatungsunternehmens Enervis bilanziert, dass bereits mehr als 10.000 MW in Genehmigungsverfahren feststeckten. Jetzt erneuerte der BWE die Kritik und erklärte, „dass selbst nach erteilter Genehmigung eine Teilnahme an Ausschreibungen nicht immer möglich ist.“ „Angesichts (laut EEG 2017) kurzer Umsetzungsfristen nach einem Zuschlag führt dies dazu, dass viele Projekte nicht für eine Teilnahme an Ausschreibungen zur Verfügung stehen“, betonte der Windenergieverband. In seiner gestern versandten Erklärung teilte der BWE allerdings nicht mit, welche Schlussfolgerung daraus für ihn zu ziehen ist: Ob viele Projektierer nach Genehmigungen aufgrund von anschließend erhobenen Klagen von Anwohnern und Umweltschützern beispielsweise Einschränkungen der Windparkbetriebszeiten fürchteten und daher keine ungewissen Gebote abgeben wollten. Oder ob sie gar lieber das Stellen der Genehmigungsanträge verschieben, weil sie die Möglichkeit späterer Klagen durch ein Absichern des Projekts gegen Anwohner- und Umweltschutzkritik erst ausräumen wollen – zum Beispiel durch veränderte Genehmigungsanträge. Mit seiner Warnung verweist der BWE aber tatsächlich auch auf die Gefahr, dass Windparkprojektierer sich den Zeitpunkt der Teilnahme an Ausschreibungen gut überlegen müssen. Denn die Vergütungszusage erlischt zwei Jahre nach einem Zuschlag, wenn das Projekt bis dahin nicht gebaut wurde.

BWE fordert: Genehmigungsverfahren beschleunigen

„War früher die Rechtssicherheit mit der erteilten Genehmigung gegeben, wird diese heute oft erst nach Gerichtsentscheidungen oder schwierigen juristischen Vergleichen hergestellt“, warnte der BWE. Gegner von Windenergieprojekten würden „die juristischen Blockademöglichkeiten“ kreativ nutzen.

Die Politik sei nun gefordert, behördliche „Möglichkeiten zu nutzen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und erteilte Genehmigungen rechtssicher zu machen“, sagte Hermann Albers.