Katharina Wolf
Wie groß sind die Gefahren, die von Windenergieanlagen für Anwohner ausgehen? Bislang ist sind bei Havarien keine Menschen verletzt worden. Der Verband der Tüv e.V. fordert trotzdem eine Neufassung der geltenden Regelungen. „Bis etwas passiert, ist es nur noch eine Frage der Zeit“, warnt Pressesprecher Maurice Shahd.
Der Verband fordert daher, Windenergieanlagen in den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen und mindestens alle zwei Jahre nach verbindlicheren Vorgaben zu überprüfen. Besonders gefährlich seien die Anlagen, die vor 2004 und damit vor der Einführung einheitlicher Regelungen errichtet worden sein. Doch auch die wiederkehrende Prüfung, die alle zwei bis vier Jahre, abhängig vom Wartungsvertrag, bei später errichteten Anlagen durchgeführt wird, sei nicht ausreichend.
Wer darf künftig kontrollieren?
Sollte sich der Verband mit dieser Forderung durchsetzen, wären nur noch sogenannte Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) oder zur Prüfung befähigte Personen berechtigt, Prüfungen und Inspektionen vorzunehmen.
In der Branche löst das Widerspruch aus. „Leider unterschlägt der VdTüv regelmäßig einige Fakten“, sagt Dieter Fries, unabhängiger Berater und Vorsitzender des Betreiberbeirats des Bundesverbands Windenergie. „Falsch ist die Behauptung, dass es für vor 2004 errichtete Anlagen keine Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung gibt.“ Als Beleg zitiert er aus einem Gutachten, das Teil einer Typenprüfung von 1991 ist: „Es ist vorgesehen, dass eine Überwachung durch die Herstellerfirma erfolgt. In diesem Fall ist als Zeitinterwall für eine Fremdüberwachung nach dem Amtsblatt des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1988, 3.7., ein Zeitraum von 4 Jahren zu vertreten.“
Wiederkehrende Prüfung in Schleswig-Holstein seit 1988
Seit 1988 werde also die wiederkehrende Prüfung in Schleswig-Holstein vorgeschrieben und durchgeführt, so Fries. „Die auch von der Versicherern bestätigten Schadenserfahrungen zeigen, dass wir in der Windbranche ein funktionierendes Prüfsystem etabliert haben, welches darauf basiert, dass die Sachverständigen aus der Branche mit einem langjährigen Erfahrungsschatz über mögliche Probleme und Auffälligkeiten an den Windkraftanlagen die Prüfungen regelmäßig durchführen.“ Er kritisiert den Vorschlag, Windenergieanlagen in die Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen. „Wenn die Überprüfungen nur noch durch ZüS durchgeführt werden sollten, bedeutet dies eine überwiegend formale Abarbeitung der Prüfung wie bei Autos. Das bedeutet, es wird nicht auf die Besonderheiten der Technik eingegangen“, sagt Fries. Der Tüv wolle sich ein Monopol auf die Überprüfung der Windkraftanlagen zu sichern.
Tüv: Wer qualifiziert ist, soll prüfen dürfen
Dem wiederspricht der Verband heftig: „Es ist falsch, dass sich die Tüv-Organisationen ein Monopol für die Überprüfung von Windkraftanlagen sichern wollen“, heißt es in der Antwort des Verbandes auf die Kritik. Die vorgeschlagenen externen Prüfungen im Zweijahres-Rhythmus könnten auch von anderen Prüforganisationen und den bereits etablierten Sachverständigen durchgeführt werden. Voraussetzung sei, dass sie die Anforderungen an die Qualifikation erfüllten. Es werde zudem nicht in Abrede gestellt, dass einzelne Bundesländer prüfen: „Es ist richtig, dass es in einzelnen Bundesländern Regelungen für wiederkehrende Prüfungen gibt.“
Bundeseinheitliche Regelungen gefordert
Der Tüv-Verband fordert indes bundeseinheitliche Vorgaben für die externe Prüfung aller Windkraftanlagen. Das betreffe unter anderem die Prüfkriterien, die Qualifikation der Prüfer und das Prüfintervall. Unabhängige Prüfungen sollten mindestens alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie auch in der aktuellen Printausgabe (04/2019) von Erneuerbare Energien.