Die Landesregierung in Brandenburg hat mit einer Bekanntmachung in ihrem Amtsblatt das Genehmigungsverbot neuer Windparkprojektierungen in Gebieten ohne gültigen Regionalplan aufgehoben. Teilweise waren in den Planungsregionen die jeweiligen Windpark-Vorrangzonen der Regionalpläne ungültig geworden, nachdem Gerichte sie für unwirksam erklärt hatten. Die Rechtsprechung hatte damit in der Regel auf Unstimmigkeiten der Kriterien reagiert, die zur Ausweisung von Windenergievorrangflächen und zum Ausschluss anderer Flächen führen sollten. „Die befristete Unzulässigkeit von Genehmigungen raumbedeutsamer Windenergieanlagen“ gilt nun als unwirksam, teilte die Landesregierung selbst in ihrem Amtsblatt mit.
Die hiermit abgeschafften Moratorien hatten verhindern sollen, dass Windenergieprojektierer das grundsätzliche Vorrecht gemäß Baugesetzbuch zum privilegierten Bau von Windenergieanlagen außerhalb der Ortschaften vollständig wahrnehmen und dann überall bauen können.
Die Landesregierung reagierte auf die neue windkraftfreundlichere Gesetzgebung der Bundesregierung. Entsprechend hatte Brandenburg schon im Oktober die Ausschlusswirkung der Windvorrangflächen in den Regionalplänen gestrichen. Bisher galten die Vorrangflächen als einzige Areale, in denen Windparks zulässig bleiben. Außerhalb der Vorrangflächen war somit eine Ausschlusswirkung entstanden. Künftig aber müssen die Regionalplaner eine Angebotsplanung für Windenergienutzung betreiben. Sie löst die Ausschlussplanung ab. Auch die Abstandsvorgabe von 1.000 Metern zu Siedlungen für neue Windparkprojekte soll offenbar fallen.
„Die Sorge vor einem Wildwuchs der Windenergie in Brandenburg ist unbegründet“, reagierte der Landesvorsitzende des Windenergieverbandes BWE, Jan Hinrich Glahr. Nun komme den Kommunen eine größere Bedeutung zu, mit ihrer Bauleitplanung die Flächennutzung zu lenken.
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