Nun hat es offenbar auch die bayerische Landesregierung verstanden: Die 10-H-Regelung, in Kraft seit 2014, hat den Windenergieausbau in Bayern abgewürgt. Das zumindest geht aus einem Evaluationsbericht des bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hervor, der bereits im Sommer ohne öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Bericht: Windkraftausbau in Bayern stockte stärker als anderswo
Der Inhalt des Berichts belegt hingegen, was viele schon früh kommen sahen: „Die Zahlen zum Ausbau der Windenergie machen deutlich, dass dieser deutschlandweit ins Stocken geraten ist. In Bayern ist allerdings ein früherer und stärkerer Einbruch zu verzeichnen. Diese Situation setzte sich über den Berichtszeitraum hinaus fort“, heißt es.
Haupthindernis ist die 10-H-Regel
In Bayern sind im vergangenen Jahr laut Evaluationsbericht acht Windenergieanlagen zugebaut, sechs Windenergieanlagen genehmigt und erstmals kein neuer Genehmigungsantrag gestellt. Einen Hauptgrund sieht das Staatsministerium in der „nötigen Aktivierung von für Windenergieanlagen geeigneten Flächen mittels kommunaler Bauleitplanung“.
0,02 Prozent Bayerns steht trotz 10-H privilegiert zur Verfügung
Im Klartext: in der 10-H-Regelung. Denn grundsätzlich sind in Bayern Windenergieanlagen, die in einem geringeren Abstand als ihre 10-fache Höhe errichtet werden, keine privilegierten Vorhaben im Baurecht mehr. Will eine Kommune den Abstand unterschreiten, ist eine Bauleitplanung erforderlich.
Dadurch stehen nach geltender Rechtslage laut Evaluationsbericht in Bayern nur noch 1.500 ha und damit 0,02 Prozent der Landesfläche zur Verfügung – eine Fläche, die das Staatsministerium als „vernachlässigbar“ einstuft.
Bebaungspläne? Fehlanzeige
Zudem haben nur wenige Gemeinden Bebauungspläne mit Eignungsflächen für Windenergie aufgestellt: Der Bericht zitiert eine Abfrage im Juni 2020, laut der seit 2014 lediglich in 17 Gemeinden Bebauungspläne zur Realisierung von Windenergieanlagen in Kraft getreten sind, die meisten bereits 2016. Der Bericht zeigt zudem, dass alle diese Bebauungspläne ohnehin bereits vor Erlass der 10H-Regel aus anderen Gründen begonnen worden waren – und danach keine extra Wind-Bebauungspläne mehr dazu kamen.
Bundesrecht erzwingt mehr Flächen ab kommendem Jahr
In Zukunft allerdings wird Bayern mehr Flächen ausweisen müssen: Ab Juni 2023 gilt das von der Ampel-Regierung im Bund beschlossene Wind-an-Land-Gesetz. Danach muss Bayern bis 2032 insgesamt 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windkraft bereitstellen. (kw)
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