Eine Gruppe von Vertretern der Großen Koalition unter anderem bestehend aus den Bundestagsabgeordneten Michael Fuchs (CDU), Joachim Pfeiffer (CDU), Thomas Bareiß (CDU), Georg Nüsslein (CSU), Hubertus Heil (SPD), Bernd Westphal (SPD) und Johann Saathoff (SPD) hat den EEG-Entwurf, der voraussichtlich am morgigen Freitag verabschiedet wird, noch einmal umgekrempelt.
Für die Onshore-Windkraft ergeben sich dadurch noch einmal einige Veränderungen: Kritisiert wurde im Vorfeld die vorgesehene Absenkung der Vergütung für Wind an Land um 1,2 Prozent zum 1. April und von fünf Prozent zum 1. Juni 2017. Sie soll stattdessen nun zwischen 1. März und 1. August monatlich um jeweils 1,05 Prozent abgesenkt werden. Diese kaum geringere Absenkung spiegelt vor allem den Wunsch der Hersteller zur Entzerrung, damit sich die Anlagenkäufe nicht auf einen Zeitpunkt konzentrieren. Danach verringern sich die Absenkungen sich zum 1. Oktober 2017, 1. Januar 2018, 1. April 2018, 1. Juli 2018 und 1. Oktober 2018 für die nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommenen Anlagen um 0,4 Prozent gegenüber den in den jeweils vorangegangenen drei Kalendermonaten geltenden anzulegenden Werten.
Die erste Ausschreibung für Windenergie an Land ist zum 1. Mai 2017 geplant. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie kritisierte den neuen Entwurf, die Politik solle der Erneuerbaren-Branche keine Knüppel zwischen die Beine werfen, sondern sie weiter dabei bestärken, nachhaltige Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und rasch auf eine klimafreundliche Energieversorgung umzusteigen. "Wir dürfen jetzt nicht bei der Windenergie denselben Fehler wiederholen, den die damalige Bundesregierung seinerzeit bei der Photovoltaik gemacht hat. Dort gingen durch falsche politische Rahmenbedingungen in kurzer Zeit 73.000 Arbeitsplätze verloren.“
Vorgesehen ist nach wie vor ein jährlicher Brutto-Zubau von 2.800 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und 2.900 Megawatt ab dem Jahr 2020.
Neu sind in dem überarbeiteten Entwurf auch gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen in den Jahren 2018 bis 2020 mit jeweils 400 Megawatt pro Jahr.
(Nicole Weinhold)