Das Klimaschutzziel der Bundesregierung sieht unter anderem eine Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Wärme von 7 auf 14% bis 2020 vor. Die Situation auf dem deutschen Markt zeigte 2009 einen Marktrückgang bei der Solarthermie um ca. 30%, bei der Wärmepumpe um ca. 20% und bei Pelletheizungen um ca. 10%. Genau in dieser Marktlage verkündete die Bundesregierung am 3. Mai diesen Jahres einen Bewilligungsstopp beim Marktanreizprogramm (MAP) mit monatelanger Unklarheit, ob die Förderung wieder aufgenommen wird oder nicht. Die Folge war ein weiterer Rückgang der Umsätze, z. B. im Bereich Solarthermie um 33% im Mai 2010.
Der Förderstopp wurde mit Sparzwängen bei der Haushaltssanierung begründet. Das ifo-Institut hat errechnet, dass die Einnahmeausfälle durch den Förderstopp größer sind als die Einsparungen (Einsparungen 115 Mio, Einnahmeausfälle min. 250, max. 580 Mio.). Am 12. Juli wurde die Förderung in Teilbereichen wieder aufgenommen. Zusätzlich wurden noch Mittelreduzierungen für 2010 (von 500 auf 380 Mio.) und bis 2013 auf jährlich 340 Mio. beschlossen.
Um den Anteil der Erneuerbaren Energien auf 20% im Jahre 2020 und auf 50% im Jahre 2050 anzuheben, müssen die bisherigen Anstrengungen stark erhöht werden. Stattdessen kürzt die Bundesregierung die Mittel in den Bereichen MAP (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe), KfW (energetische Gebäudesanierung) und Photovoltaik. Es werden dabei nicht nur Firmen und Arbeitsplätze im Bereich zukunftsfähiger Technologien gefährdet und Einnahmeausfälle produziert sondern auch lauthals verkündete Klimaschutzziele verpasst. Prof. N. Stern, ehemaliger Weltbank-Chefökonom und jetziger Leiter des volkswirtschaftlichen Dienstes der britischen Regierung, hat in seinem Report (2006) festgestellt, dass unterlassener Klimaschutz fünf- bis zwanzigmal mehr kostet als durchgeführte Klimaschutzmaßnahmen. Wenn wir weiterhin im Klimaschutz so halbherzig handeln, bürden wir uns und den kommenden Generationen zusätzlich enorme Probleme auf.
Das Wichtigste im Überblick:
* Es gibt eine geänderte Förderrichtlinie:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
* Es müssen neue Anträge gestellt werden, Anträge, die im Zeitraum des Förderstopps beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, werden abgelehnt.
* Für bereits errichtete Anlagen wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen. Anlagen, die im Zeitraum 1.11.2009 bis 28.2.2010 errichtet wurden sind bis zu 9 Monate nach der Installation noch antragsberechtigt.
* Zukünftig wird sich die MAP-Förderung auf den Gebäudebestand konzentrieren. Als neue Fördervoraussetzung ist in der Richtlinie festgelegt, dass nur Gebäude, "die bereits über ein Heizungssystem verfügen" förderfähig sind. Einzige Ausnahme bilden hier solare Prozesswärmeanlagen, die auch weiterhin im Neubau möglich sind.
* Die Förderung von Warmwasseranlagen ist nur noch in der Innovationsförderung im Bereich der Mehrfamilienhäuser möglich.
* Die Fördersätze werden angepasst.
* Basisförderung (für Kombianlagen hauptsächlich auf Ein- und Zweifamilienhäusern) 90 Euro/qm
* Innovationsförderung (für Warmwasser, Heizungsunterstützung, Kälteanlagen, Prozesswärme) 180 Euro/qm
* Kesseltauschbonus (befristet bis Ende 2010) 400 Euro
* Regenerativer Kombinationsbonus 500 Euro
* Effizienzbonus (nur noch eine Stufe) insgesamt das 1,5-fache der Basisförderung