Katharina Wolf
Wer sich mit Windparkplanern über Naturschutz unterhält, bekommt oft skurrile Geschichten zu hören. Da ist von eilig angeheuerten Waldarbeitern die Rede, die gerodete kleine Bäume und Sträucher zum Abtransport tragen müssen, damit keine Haselmaus aus dem Winterschlaf geweckt wird. Oder von Schwarzstörchen, die sich in direkter Nachbarschaft zur Windparkbaustelle niederlassen und einen so massiven Andrang von Schaulustigen verursachen, dass ein Bauzaun um das Nest gezogen werden muss. Früher war der Tenor solcher Geschichten oft humorvoll, am Ende konnte man sich irgendwie einigen und Klima- und Artenschutz verbinden.
Doch mittlerweile ist Ton bitter geworden, denn Projekte landen immer öfter vor Gericht. Eine Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land ermittelte, dass 1.000 Megawatt (MW) durch Klagen, die meisten davon von Naturschützern, blockiert werden.
„Projektierer haben eine Menge zu tun, um die sehr hohen Umweltschutzstandards in Deutschland einzuhalten“, bestätigt Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE). „Umso frustrierender ist es dann, wenn diese Genehmigungen nach Jahren der Gutachtenerstellung und Prüfung beklagt und die Prozesse weiter verzögert werden.“
Zu spüren bekommen diesen Frust die Funktionäre der Naturschutzverbände, wenn sie sich auf Veranstaltungen der Windbranche wagen. So hatten die Besucher des Branchentags Niedersachsen/Bremens im vergangenen Jahr nur höhnisches Lachen und erboste Zwischenrufe für den Landesvorsitzenden des NABU, Holger Buschmann, übrig, der für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Windkraft warb. Zu viele Teilnehmer hatten Erfahrungen mit von Nachbarn eilig gegründeten Ortsverbänden gemacht, die in erster Linie den Windpark verhindern wollten.
Regionale Untersuchung zu Rotmilanen
Dass auch Zahlen den Konflikt nicht unbedingt entschärfen, zeigte sich nach der Veröffentlichung des Nationalen Vogelschutzberichts 2019. Während die Windbranche vor allem darauf verwies, dass sich die Bestände windkraftsensibler Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch oder Seeadler stabil oder sogar positiv entwickelt hätten, interpretierten Artenschützer die Zahlen anders. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) präsentierte eine eigene Studie, die die Entwicklung der Rotmilanbestände auf lokaler Ebene untersuchte und einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der in einem Landkreis errichteten Windenergieanlagen und der Zahl der Tiere herstellte: je mehr Windräder, desto weniger Milane. Da sich der Rückgang im Nordosten durch eine Zunahme der Population im Süden Deutschlands ausgleiche, sei unterm Strich die Population stabil, kommentierte der NABU die Studie. Von konfliktfreier Koexistenz von Windenergieanlagen und Rotmilan könne aber keine Rede sein.
Ein Grund für die vielen Auseinandersetzungen: „Es fehlt in der artenschutzrechtlichen Entscheidung an definierten Kriterien“, kritisiert der BWE in seinem Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land. Sogar das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass ein „Erkenntnisvakuum“ aufgrund fehlender einheitlich anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und entsprechender Regelungen bestehe; dies dürfe jedoch kein Dauerzustand sein. Vielmehr müsse der Gesetzgeber hier für klare Regeln sorgen.
Doch auch hier stockt es. Zwar arbeitet die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (Lana) an der untergesetzlichen Maßstabsbildung und damit an verbindlichen Regeln, wie der Artenschutz auf Verordnungsebene einheitlich und klar geregelt werden könnte, doch die Geschäftsstelle der Lana in Dresden will sich auf Nachfrage nicht zum laufenden Prozess äußern und noch nicht einmal preisgeben, wann denn mit Ergebnissen zu rechnen sei.
Das Bundesumweltministerium plant zudem ein Artenschutzportal, das dazu beitragen soll, schneller beim Ausbau der Netze und der erneuerbaren Energien voranzukommen. Das Portal soll den Zugang zu relevanten, digital verfügbaren Informationen über Biotope und Arten ermöglichen.
Ernüchternder Stand der Dinge
Der Bericht, den die Bundesregierung nach Aufforderung des Bundestags jetzt zum Stand der Dinge veröffentlicht hat, liest sich indes eher ernüchternd. Georeferenzierte Bestandsdaten zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten lägen auf Bundesebene derzeit gar nicht und auf Landesebene allenfalls punktuell vor, heißt es dort. Eine Verbesserung der Situation sei zu erwarten, wenn die EU-In-spire Richtlinie von 2007 vollständig umgesetzt sei, die unter anderem eine Veröffentlichung von Daten zu Biotopen oder Arten sowie Lebensräumen bis Dezember 2021 vorschreibe. Die Richtlinie verpflichtet allerdings nur zur Veröffentlichung vorhandener Daten. Ab dem Jahr 2022 könne dann entweder mit dem Aufbau eines Naturschutzportals für den Stromnetzausbau begonnen oder als Alternative könnten bestehende Webdienste erweitert werden – wenn die Länder, in deren Verantwortung das Thema Naturschutz liegt, die entsprechenden Daten zuarbeiten.
Es wird also noch Zeit ins Land gehen, bis Regelungen untermauert und Daten vereinheitlicht sind. Projektentwickler müssen sich daher weiterhin auf die Auseinandersetzungen mit Naturschützern einstellen. Dabei gibt es auch Beispiele für eine einvernehmliche Einigung. Das zeigt der Windpark Lauterstein, den WPD im süddeutschen Wald in Betrieb genommen hat. 16 Anlagen vom Typ GE 2.75-120 mit 139 Meter Nabenhöhe wurden errichtet.
In diesem Projekt kam viel Positives zusammen, berichtet Hartmut Brösamle, Vorstand bei der WPD AG: Der Projektentwickler hat eine eigene Fachabteilung Naturschutz aufgebaut ein guter Ansatzpunkt, um mit Fachbehörden und Akteuren des örtlichen Naturschutzes ins Gespräch und auf einen Nenner zu kommen, so Brösamle. Gleichzeitig gelang es, die Meinungsführer im Ort zu überzeugen. Die Behörden hätten dem Projekt sehr positiv gegenübergestanden. „Das Projekt ist ja der größte Windpark Baden-Württembergs und der Antrag umfasste drei Aktenordner, die in 25-facher Ausführung eingereicht wurden“, so Brösamle. Trotzdem wurde die Genehmigung nach der letzten Umplanung innerhalb von sieben Monaten erteilt. „Ich habe selten ein Projekt erlebt, wo das so gut abgelaufen ist.“
Allerdings war auch der Projektentwickler zu Zugeständnissen bereit: „Bewegen müssen sich in so einem Prozess immer beide Seiten und zwar aufeinander zu“, sagt Brösamle. „Zugeständnisse haben wir vor allem bei der Quantität und der Qualität der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemacht – sie wurden auf insgesamt rund 16 Hektar umgesetzt.“Derzeit habe WPD kein beklagtes Projekt in der Pipeline, doch das werde sicher nicht so bleiben, befürchtet Brösamle: „Inzwischen sind ja auch klagebefugte Umweltverbände entstanden, die nur formale Fehler im Verfahren suchen, um möglichst viele Windkraftvorhaben zu blockieren.“Doch letztlich bleibt er positiv: „Alle, die an einem Gelingen der Energiewende arbeiten – und da schließe ich die Umweltverbände ausdrücklich mit ein –, müssen darauf achten, dass der hochgehaltene Konflikt nicht den Klimawandelleugnern und den politischen Gegnern der Energiewende in die Hände spielt.“ Das haben auch die Naturschutzverbände erkannt. In einem gemeinsamen Papier fordern BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU, WWF und der Umweltdachverband DNR von der Politik eine verbindliche Bund-Länder-Strategie, die bundesweite und länderspezifische Strommengenziele für erneuerbare Energien inklusive der dafür auf Länderebene notwendigen Flächen definiert. Auch aus Sicht des Naturschutzes gebe es Möglichkeiten, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und gleichzeitig die Berücksichtigung des Artenschutzes und dessen Vollzug in den Regionen mit Windenergie zu verbessern, so die Verbände.
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