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Bundesrat

Niedersachsen bringt kluge Altwindparkförderung ins Spiel

Tilman Weber

Das Ländergremium verwies am Freitag den Entschließungsantrag aus Hannover „für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase“ wie erwartet zunächst zur Beratung durch die Fachminister in die Ausschüsse. Die SPD-CDU-Regierung des gemäß ausgebauter Erzeugungskapazität in der Windkraft führenden Bundeslandes fordert darin, dass der Bundesrat sich zunächst dem Szenario der Netzbetreiber eines bis 2035 um mehr als 10 und bis zu 28 Prozent zunehmenden Stromverbrauchs ausdrücklich anschließen soll. Zudem soll der Bundesrat von der Bundesregierung eine schnelle Anpassung der Ausbaupfade für die verschiedenen Erneuerbare-Energien-Technologien verlangen. Diese soll aufgrund der Erwartung eines wachsenden Stromverbrauchs erfolgen und bezogen auf das offizielle bundespolitische Ziel eines Anteils der Erneuerbare-Energien-Anlagen an der Stromversorgung von 65 Prozent bis 2030. Die Bundesregierung müsse zu diesem Zweck „unverzüglich eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vorlegen. Außerdem verlangt der niedersächsische Antrag, dass die Bundesregierung nun sehr schnell wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb von Altwindparks schaffen, nachdem deren 20-jährige Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelaufen ist.

Anpassung der Ausbaupfade an neue Ziele und Szenarien

Im Detail will die niedersächsische Landesregierung damit erreichen, dass der von den Übertragungsnetzbetreibern im Januar 2020 vorgelegte Entwurf des Szenariorahmens Strom für 2021 zu einer der neuen Maßgaben für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren-Kapazitäten in Deutschland wird. Dieser Entwurf prognostiziert den Anstieg des Bruttostromverbrauchs von heute 575 auf einen Bereich von 637 bis 739 TWh. Als zweite Maßgabe soll gemäß dem Wunsch Niedersachsens zudem das 65-Prozent-Grünstromziel der Bundesregierung für 2030 gelten.

Spezielle Förderung des Weiterbetriebs

Für den Weiterbetrieb von Altwindenergieanlagen verlangt der Antrag die Verbesserung der Rahmenbedingungen für regionale Grünstromvermarktung. Zusätzlich soll die Bundespolitik demnach eine garantierte Festvergütung oberhalb der aktuellen Börsenstrompreise für diejenigen Altwindparks gewährleisten, an deren Standorten kein Austausch der Altanlagen gegen neue leistungsfähigere Windturbinen erlaubt ist. Altanlagenbetreiber sollen dafür die Option erhalten, eine siebenjährige Festvergütung zu wählen und dafür den Strom in dieser Zeit den Übertragungsnetzbetreibern abzugeben. Der Fixpreis für diese Einspeisung solle 70 Prozent des jeweils aktuellen Höchstpreises aus den Ausschreibungen betragen – was derzeit etwas mehr als vier Cent pro Kilowattstunde entspräche. Diese gesetzliche Vergütungsregelung müsse bis Ende 2020 in Kraft treten können.