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Bioenergie EEG2012

Bundesrat handzahm

Das Aufbegehren der Länderkammer mit ihrer Vielzahl von Änderungswünschen in Form ihres Beschlusses vom 17. Juni und der Ausschussempfehlungen im Bundesrat vom 1. Juli entpuppte sich damit als harmloser Papiertiger. Von seiner Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, machte der Bundesrat nicht Gebrauch. Beispielsweise hatte er gefordert, die Nutzungspflicht von Abwärme aus der Verstromung von Biogas im EEG2012 abzumildern.

Das EEG2012 schreibt die Mindestnutzung von 60 Prozent der Abwärme aus der Biogasverstromung in den ersten fünf Jahren vor. Inklusive der Prozesswärme, die die Biogasanlage selbst abnimmt. Gelingt das dem Anlagenbetreiber nicht, hat er keinen Anspruch auf die Vergütung seines Stroms.

Der Bundesrat hatte hier in seiner Stellungnahme Ende Juni zum Regierungsentwurf des EEG2012 Abmilderung verlangt. Auch andere Forderungen der Länderkammer zum Thema Biogas sind damit vom Tisch.

Das EEG2012 kommt also wie vom Bundestag am 30. Juni beschlossen. Der Fachverband Biogas gab sich in einer ersten Reaktion zweckoptimistisch. Mit der Bundesratsverabschiedung hätten Biogasunternehmen und potenzielle Investoren nun sechs Monate Zeit, sich auf die neuen EEG-Regelungen einzustellen. Für die weitere Branchen- und Arbeitsplatzentwicklung sei diese Vorlaufzeit ein wichtiger Faktor. Der Biogaszubau werde auf niedrigerem Niveau weiter gehen. (Dittmar Koop)