Nachdem die Justiz schon im Juni die Verletzung der Patentrechte des Wettbewerbsunternehmens Siemens Gamesa durch GE festgestellt hatte, entschied sich das Landgericht des US-Bundesstaats Massachusetts nun für einen vorerst kompletten Bann der neuesten Offshore-Windturbinenplattform von GE, Haliade-X, vom US-amerikanischen Markt für künftige Bauprojekte. Der verhandelnde Richter William Young hielt fest, würde die im Juni schon festgestellte Patentverletzung durch GE nicht gestoppt, würde Siemens Gamesa „irreparablen Schaden erleiden“. Die US-amerikanische Windturbinenfirma darf nun zwar noch die beiden Windparks Vineyard Wind mit 804 Megawatt (MW) Erzeugungskapazität und Ocean Wind mit 1,1 Gigawatt (GW) bestücken. Danach allerdings sei es GE untersagt, die Windenergieanlagen der mit 12 bis 14 MW Nennleistung konzipierten Bauplattform zu „in den Vereinigten Staaten zu produzieren, zu gebrauchen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren oder zu installieren“.
Die richterliche Entscheidung klärt damit vorerst einen bereits seit mehr als zwei Jahre juristisch umkämpften Streitpunkt zwischen den beiden Wettbewerbern ab, nachdem Siemens Gamesa im Jahr 2000 das US-amerikanische Unternehmen der Nutzung der patentgeschützten Technologie bezichtigt hatte, die einen automatisierten lastreduzierten Betrieb der Anlage ermöglicht. Die geschützte Innovation besteht gemäß der Selbstbeschreibung von Siemens Gamesa aus einem „neuen strukturellen Unterstützungs-Arrangement für die Turbine, das es Windturbinen ermöglicht, größer zu sein und/oder mit zunehmenden Lasten umzugehen, das der Windenergieanlage mehr Energie zu erzeugen erlaubt“. Allerdings hatte GE bereits vor der Siemens-Gamesa-Klage eine Beschwerde eingelegt, dass der deutsch-spanisch-dänische Wettbewerb seinerseits eine patentierte Technologie von GE nutze, das einen Betrieb der Windenergieanlage auch durch einen kürzeren Fehler im Netzbetrieb wie nachlassende Frequenz oder Spannung hindurch erlaubt.
Ge antwortete auf den Richterspruch, das Unternehmen werde Berufung einlegen, zugleich wolle es aber den Richterspruch beachten und ersatzweise anstelle der GE nicht mehr zugänglichen Lastvermeidungs-Technologie eine alternative Technologie für die Haliade-X entwickeln.
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