Die Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Vergabe von Flächen für die Wasserstofferzeugung auf See ist in Kraft getreten. Sie sei ein guter Schritt für den beschleunigten Ausbau der Windenergie auf See, sagt Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer VDMA Power Systems: „Die Ausschreibungen werden einen dringend benötigten Rahmen für den Ausbau grüner Wasserstofferzeugung auf See liefern und die Innovationskraft der Windindustrie stärken. Regelungen, die mehr Flächen und Genehmigungen verfügbar machen, sind auf See und an Land gleichermaßen wichtig.“ VDMA Power Systems hat ein Positionspapier „Maßnahmen für mehr Windenergie“ veröffentlicht, in dem auch auf den Ausbau der Offshore-Windenergie Bezug genommen wird.
Gefordert werden darin folgende zehn Maßnahmen, um die Hersteller in Deutschland zu stärken und um den Ausbau der Windenergie an Land und auf See in Deutschland zu fördern. Die Maßnahmen sind eher aus Onshore-Perspektive gefordert, größtenteils aber auch für Offshore anwendbar. Punkt 3 des Papiers betrifft explizit den Ausbau auf See.
1. Eine ausreichende Flächenbereitstellung und schnelle Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und auf See sind Voraussetzung für die Stärkung der Windindustrie in Deutschland. Bund und Länder müssen umgehend dafür die notwendigen Maßnahmen für Flächenausweisung, den Abbau von Genehmigungshemmnissen und beim Artenschutz vornehmen.
2. Ein deutliches Anheben der gesetzlichen Ausbauziele und Ausschreibungsvolumen für Windenergie am Land ist erforderlich, um den wachsenden Strombedarf zu decken. Dafür ist ein jährlicher Zubau von zunächst mindestens 5.000 Megawatt bis 2030 notwendig.
3. Der Ausbau der Windenergie auf See sollte beschleunigt und verstetigt werden. Dafür ist eine Entzerrung der Zubaumengen bis 2030 und ein stetiger Ausbaupfad bis 2040 wichtig. Die Ausbauziele für 2030 und 2040 müssen überprüft und über 2040 hinaus fortgeschrieben werden.
4. Das Erleichtern von Repowering ist zwingend erforderlich, vor allem durch schnelle und einfache Genehmigungsverfahren. Repowering ist ein wichtiger Hebel zum Erreichen der Ausbauziele. Der Ersatz von Windenergieanlagen, die ihr wirtschaftliches Lebenszeitende erreicht haben, durch moderne Anlagen steigert die Effizienz der Stromerzeugung, senkt die Kosten und unterstützt die Akzeptanz der Windenergie.
5. Der Ausbau von Windenergiekapazitäten für die Erzeugung grünen Wasserstoffs sollte gestärkt werden.
6. Eine Verbesserung der Schwertransportbedingungen in Deutschland ist notwendig, um die reibungslose Lieferung von Windenergieanlagen von den Produktionsstandorten zu den Errichtungsorten zu gewährleisten. Ohne eine Verbesserung sind die Lieferketten und die Ausbauziele gefährdet.
7. Türme von Windenergieanlagen müssen, wie international üblich, als Teil der Maschine und nicht als Bauwerk behandelt werden, um unnötigen Aufwand und Kosten für einen deutschen Sonderweg zu vermeiden.
8. Die Aufhebung der 6 Megawatt-Grenze für ausschreibungsbefreite Pilotwindenergieanlagen im EEG ist erforderlich, um Deutschland als Innovationsstandort zu erhalten. Die Bundesregierung muss sich bei der Anpassung der EU-Energiebeihilferichtline dafür einsetzen, neuentwickelte Anlagen größenoffen außerhalb des Ausschreibungsregimes zu testen und zu zertifizieren.
9. Einheitliche Prüfverfahren für Systeme der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung sind erforderlich, um die Umrüstungspflicht bis Ende des Jahres 2022 möglich zu machen und somit einen wichtigen Schritt für die Akzeptanz der Windenergie zu gehen.
10. Für reibungslose Abläufe müssen Bund und Länder bürokratische Hemmnisse, Verwaltungshürden und unnötige wiederkehrenden Prüfungen der Anlagen schnellstmöglich abbauen und für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen sorgen.(nw)
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