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Windenergietage von Spreewind in Potsdam

Windkraftausbau: Die Welle kommt …

Alles immer wieder auf Anfang
Die erneuerbaren Energien sind daran gewöhnt, dass sich binnen Kurzem alles ändern kann. Im Grunde genommen gibt es jedes Jahr neue Anforderungen, die umgehend umgesetzt werden müssen. Ansonsten drohen Pönalen, werden Strafzinsen erhoben oder es hagelt strafrechtliche Ermittlungen.
Beispiele? Bleiben wir beim alle zwei bis drei Jahre gründlich überarbeiteten EEG, das ja das Heilige Buch der Erneuerbaren ist, nach dem alle leben und handeln sollen. Es regelt nicht nur jedes Mal Themen neu, sondern hat mittlerweile eine Kette von Übergangsregelungen etabliert, die gelegentlich schwer durchschaubar sind. Das hat nicht zuletzt dazu geführt, dass etwa Post-EEG-Anlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt, die noch unter den ersten Fassungen des EEG entstanden sind, von den Abschöpfungsregelungen des Strompreisbremsegesetzes nicht betroffen sind, weil im alten EEG Anlagen nicht zu Windparks zusammengefasst wurden, die dann die Schwellenwerte übersteigen.
Überhaupt: Abschöpfungsgesetzgebung? Ein Schnellschuss mit Effekten, die man anscheinend nur bedingt vorhergesehen hat. Denn im Moment des Inkrafttretens gingen die Marktpreise runter. Ziel erreicht?
Anderes Beispiel: Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung. Sie sollte innerhalb von anderthalb Jahren umgesetzt werden. Die Frist wurde mehrfach verlängert, abgeschlossen sind noch die wenigsten Projekte.
Oder: Meldungen im Marktstammdatenregister. Frist verpasst (vier Wochen!)? Böse Sache!
Was Betriebsführer damit zu tun haben? In der Regel sind sie es, die das operative Geschäft von Windparks verantworten und dafür geradestehen, dass der Laden läuft. Besonders externe Investoren setzen auf eine gut funktionierende Betriebsführung – gerade in schwierigen Zeiten. Für Betriebsführer hieß das schon immer, auf Neues vorbereitet zu sein, neue Anforderungen schnell und reibungslos zu erfüllen. Flexibilität und Lösungskompetenz gehören zu ihrer DNA. Was also gibt es Neues, auf das Betriebsführer nicht schon im Grundsatz vorbereitet wären?
Die Welle
Es sind zwei Themen, die eine grundlegende Revision, wenn nicht Neuausrichtung der Betriebsführung notwendig machen: Die Masse der Projekte, die innerhalb der nächsten Jahre übernommen und verarbeitet werden sollen. Und die Ergänzung des bisherigen Tätigkeitsprofils um die aktive Vermarktung der Projekte.
Wenn man sich ein wenig umschaut, wird man mit großen Zahlen konfrontiert, deren Konsequenzen erst nach und nach klar werden: Allein im Windbereich 8 Gigawatt Projektpipeline hier, 4 Gigawatt Projektpipeline dort usw. 58 Gigawatt Leistung waren Ende 2022 installiert. Eine Verdoppelung innerhalb weniger Jahre gerät in den Bereich des Möglichen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Solaranlagen, nicht nur auf Privatdächern, sondern vor allem bei den Freiflächenanlagen. Die Neuregelungen, die die Möglichkeiten von Kommunen einschränken, Freiflächenanlagen in bestimmten nachrangigen Gebieten zu verhindern, geben einen weiteren Schub. Die ganze Branche ist in Aufruhr, weil auf einmal Projekte in der Breite möglich werden, die lange stockten: Die Akquise läuft (auch wenn dabei Pachten aufgerufen werden, die sich im Betrieb keiner wird leisten können), Genehmigungen gehen fast im Tagesrhythmus bei den Projektierern ein. Bauprojekte müssen in Rekordfristen umgesetzt werden – und das bei rasant steigenden Anlagenpreisen, einem hohen Zinsniveau und einem eklatanten Fachkräftemangel: Service, Leitwarte, Verwaltung, Kaufleute – es fehlt überall.
Wenn nicht jetzt – wann?
Wenn die Energiewende gelingen soll, muss sie nicht nur auf der Projektierungs- und Herstellerseite vorangetrieben werden, sondern auch auf der Betriebsseite. Die neuen Windparks müssen mit deutlich geringeren Erlösen pro Kilowattstunde zurechtkommen, auch wenn die Erträge pro Anlage weit höher sind als bisher. Auf der Betriebskostenseite hat sich mittlerweile die Spirale weiter gedreht. Vollwartungsverträge werden über Indexierungen immer kostspieliger, das Pachtniveau ist deutlich höher als früher. Ansprüche von Gemeinden, etwa über die Gemeindebeteiligung nach EEG oder nach dem Brandenburger Windenergieanlagenabgabegesetz, sollen befriedigt werden. Die formalen Ansprüche an den Betrieb sind weiter gestiegen.
Damit unter solch erschwerten Bedingungen der Betrieb von Windparks, aber auch Solarparks gesichert werden kann, müssen Betriebsführer sich frühzeitig auf die Flut neuer Projekte vorbereiten, das heißt Personal gewinnen und schulen, Strukturen überarbeiten und optimieren, Automatisierungsmöglichkeiten ausschöpfen und den Workflow verbessern.
Um zudem die Wirtschaftlichkeit zu sichern, müssen sie sich außerdem intensiv mit neuen Vermarktungsmöglichkeiten beschäftigen. Was das angeht, bieten sich neue Optionen an, auch wenn das Leben nicht einfacher wird: Die Hochpreisphase auf den Strommärkten seit Mitte 2021 nähert sich dem Ende, Mehrerlöse durch hohe Marktwerte sind weitgehend Vergangenheit. Aber das Strompreisniveau insgesamt ist höher als noch vor zwei Jahren, was es interessant macht, aus dem EEG auszusteigen und zum Beispiel Direktlieferverträge abzuschließen. Festpreisvereinbarungen konnten in den Jahren 2022 und 2023 in der Gesamtbetrachtung sehr interessant sein – jetzt aber geht es in die relativen Niederungen einstelliger Vergütungen und kurzfristiger Preisschwankungen, die eine hohe Flexibilität voraussetzen und entschlussfreudige Akteure, die auch mal eine Fehlentscheidung aushalten. Dafür braucht es kompetente und risikoaffine Betriebsführer und Betreiber. (nw)

Autor:
Prof. Dr. Walter Delabar, seit 1995 ist er für die und in den Erneuerbaren tätig und heute Geschäftsführer der Regenerative Energien Zernsee GmbH & Co. KG in Berlin.

REZ auf den Windenergietagen: Stand 215

Autor Walter Delabar

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