Der 2015 aus 13 Senvion-Turbinen mit je 3,2 Megawatt (MW) leistenden Turbinen vom Typ 3.2M114 entstandene Windpark sowie die zu dem Turbinenfeld dazu gehörenden drei Enercon-Windenergieanlagen vom Typ E-82 bilden mit der Hälfte der Anlagen einen Bürgerwindpark. Die anderen acht Turbinen sind Bestandteil zweier weiterer Windparks. Für die Deutsche Windtechnik als Servicedienstleistungsunternehmen für alle Anlagen des seit 2019 insolventen Unternehmens Senvion war die Lage damit für ein effizientes BNK attraktiv. Die sogenannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist ab 2023 Pflicht. Deutsche Windtechnik rüstete den Windpark dennoch auf freiwilligen Wunsch der verschiedenen Windparkbetreiber mit einem solchen System frühzeitig aus. Weil es die roten Nachtlichter nur bei sich nähernden Flugzeugen blinken lässt, sondern aber nachts auf dunkel schaltet, erhöht das BNK bundesweit die Akzeptanz der Windkraft. Die Zahl der freiwillig schon jetzt mit BNK ausgerüsteten Windparks nimmt stetig zu.
Deutsche Windtechnik rüstete die Turbinenansammlung übergreifend mit nur einem Transponder aus, dessen Technologie Deutsche Windtechnik selbst entwickelt hat. Solche Transponder nehmen von Flugzeugen ausgesandte Radarwellen auf und können somit deren Flugbewegungen lesen. Zusätzlich brachte das Unternehmen an jede einzelne Turbine eine BNK-Box für die Ansteuerung der Nachtlichter an. Die Enercon-Windturbinen haben die Techniker der Deutsche Windtechnik an der BNK-Schnittstelle des Turbinenherstellers in die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ein.
Die Auftraggeber konnten die Dienstleistung des Serviceunternehmens in den bestehenden Vollwartungsvertrag integrieren.
Lesen Sie hier, welche Akteure die Technik für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung anbieten - und welche.