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Juwi fordert längere Umsetzungsfristen für Solar- und Windanlagen aus Ausschreibungen

Die Lieferketten von Komponenten für Solar- und Windkraftanlagen sind derzeit extrem unsicher. Das gilt nicht nur für Solarmodule und Leistungselektronik. Vor allem bei netztechnischen Komponenten wie Umspannwerke, Transformatoren Trafostationen und Übergabestationen liegen die Lieferfristen der Hersteller derzeit bei zwei Jahren. „Wir erleben gerade, dass viele Hersteller aufgrund der angespannten Situation in der Ukraine und den aktuell vorherrschenden Materialengpässen keine Liefertermine mehr vertraglich garantieren können“, beschreibt Christian Arnold, Vorstand des Projektentwicklers Juwi, die aktuelle Marktlage im Wind- und im Photovoltaikbereich.

Projekte können nicht mehr realisiert werden

Damit wäre eine Solar- oder Windkraftanlage derzeit nicht mehr realisierbar, wenn sie eine Marktprämie in einer der Ausschreibungen gewonnen hat. Denn die Umsetzungsfrist liegt laut EEG bei 24 Monaten. Danach werden Strafzahlungen fällig. Projektierer von Windkraftanalgen müssen dann zehn Euro pro Kilowatt Leistung an Pönale zahlen. Wenn die Anlagen auch 26 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe des Zuschlags noch nicht fertig ist, werden sogar 20 Euro pro Kilowatt fällig. Nach 28 Monaten müssen die Projektierer sogar 30 Euro pro Kilowatt zahlen. Für Projektierer von Solaranlagen wird es sogar noch teurer. Denn sie verlieren die gesamte Zweisicherheit, wenn die Anlage nicht innerhalb von 24 Monaten am Netz ist. Das sind immerhin 45 Euro pro Kilowatt geplanter und bezuschlagter Leistung. Auch die geplante EEG-Novelle enthält keine Veränderung dieser Strafzahlungen.

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Es drohen hohe Strafen

Damit laufen die Projektierer unverschuldet mit Strafzahlungen konfrontiert zu werden, wenn sie die fristgerechte Installation der Anlage nicht belegen können. Zusätzlich verlieren sie ihre Zuschläge aus den Ausschreibungen – bei Windkraftanlagen nach 30 Monaten, bei Solaranlagen sogar schon nach 24 Monaten – und damit auch die Refinanzierung der Anlage, sollte sie doch noch verspätet ans Netz gehen. „Damit steht ganz klar die Gefahr im Raum, dass Projekte nicht realisiert werden, weil bereits erteilte Zuschläge verfallen, oder sich Projekte massiv verteuern. Beides kann nicht im Sinne der Energiewende sein. Leider thematisieren weder der Bundesrat in seiner Stellungnahme noch die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dieses wichtige Anliegen“, kritisiert Christian Arnold, Vorstand des Projektentwicklers Juwi mit Sitz in Wörrstadt.

Außerdem besteht dann die Gefahr, dass keine weiteren Projekte mehr geplant werden können, weil schon absehbar ist, dass sie nicht fristgerecht umgesetzt werden können. Auf diese Weise geraten auch die Ausbauziele, die sich die Bundesregierung vorgenommen hat, in Gefahr.

Projektierer müssen vor Ausschreibung bestellen

Damit die Projektierer dieses Risiko einer Strafzahlung umgehen, müssten sie unter den aktuellen Lieferbedingungen eigentlich schon vor der Bezuschlagung durch die Bundesnetzagentur die Komponenten bei den Herstellern bestellen. Damit haben sie aber das volle Risiko, wenn das Projekt keinen Zuschlag bekommt. „Für einen Großteil der Marktteilnehmer ist das aber erst nach dem Zuschlag und gesicherter Einspeisevergütung finanziell darstellbar. Das bisherige Nebeneinander von finanzstarken und kleineren Marktakteuren droht so unter die Räder zu kommen“, befürchtet Christian Arnold.

Zwölf Monate mehr Zeit

Um die Situation zu entschärfen, schlägt er eine pauschale Verlängerung der Realisierungszeiten um zwölf Monate vor. „Dies stellt aus unserer Sicht eine schnelle und sachgerechte Lösung dar“, sagt Arnold. „Denn trotz verlängerter Realisierungszeit wird jeder Projektentwickler aus Gründen der Liquidität und der Gewinnerzielungsabsicht weiterhin seine Projekte schnellstmöglich fertigstellen wollen und die Inbetriebnahme vorantreiben. Eine pauschale Verlängerung gäbe ihm aber die Sicherheit, eine fristgerechte Realisierung auch tatsächlich umsetzen zu können.“

Verordnung zur schnellen Anpassung der Fristen

Dies hat zumindest die bisherige Erfahrung gezeigt. Zusätzlich zur pauschalen Verlängerung der Realisierungsfristen kann sich Arnold auch eine Verordnungsermächtigung für die Bundesnetzagentur vorstellen, die ins EEG aufgenommen werden sollte. Diese kann dann die Realisierungsfristen zukünftig auch ohne Gesetzesänderung so anpassen, wie es die aktuelle Marktlage und der Status der Lieferkette hergibt. Diese beiden Punkte sollte noch bis zur zweiten und dritten Lesung der aktuellen EEG-Novelle ins Gesetz mit aufgenommen werden, um den dringend notwendigen Ausbau von Ökostromanlagen nicht weiter auszubremsen. (su)

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