Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held ein Positionspapier zum Repowering von Solaranlagen veröffentlicht Gleichzeitig habe die beiden Projektpartner einen Gesetzesvorschlag formuliert, wie dies in das EEG eingefügt werden kann. Andernfalls befürchtet der Verband den massiven Rückgang von Erzeugungsleistung, wenn die Leistung der installierten Module von vielen Anlagen rapide nachlässt.
Solarstromleistung erhalten und erhöhen
Dies kann durch Repowering, also das Ersetzen der alten Module durch neue verhindert werden. Die Hürde für die Betreiber könnte eigentlich sehr niedrig sein. Denn das Ersetzen der Module geht schnell und führt nicht nur zum Erhalt der bestehenden Solarstromleistung. Vielmehr werden leistungsstärkere Module verwendet, was die Erzeugungskapazität erhöht und die Fläche besser ausgenutzt. Dadurch werde das 200-Gigawatt-Ausbauziel bis 2030 der Bundesregierung deutlich erleichtert.
Hohe Hürden für Modulersatz
Doch wenn die Anlagen unter dem prognostizierten Ertrag bleibt, gelten die Module im Sinne des EEG nicht als defekt. Ein Ersatz ist mit dem Risiko verbunden, dass der Anlagenbetreiber seine Einspeisevergütung verliert beziehungsweise er bekommt dann die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt des Repowerings gilt. Dies soll mit der Formulierung des Gesetzestextes verhindert werden. Denn der BNE schlägt vor, dass die Module komplett ersetzt werden können, und die Anlage die ursprüngliche Einspeisevergütung behält.
Mehrleistung fällt unter aktuelle Konditionen
Dies solle allerdings nur bis zur ursprünglichen Anlagenleistung gelten. Da die Leistung der Anlage aber steigt, wenn neue Module eingesetzt werden, soll der Teil, der über die ursprüngliche Leistung hinausgeht, mit der Vergütung bedacht werden, die zum Zeitpunkt des Repowerings gilt. Das bedeutet auch, dass der Betreiber eventuell in die Ausschreibung gehen muss, wenn die Anlagen nach dem Repowering über als 750 Kilowatt mehr leistet als der ursprüngliche Generator. Gleichzeitig soll die Vergütung ruhen, während die Anlage repowert wird. Dauert der Umbau also mehrere Monate, verlängert sich der Förderzeitraum um diese Zeit.
Großes Potenzial für zusätzlichen Zubau
Der BNE sieht derzeit ein großes Potenzial für Repowering. Er geht von um die zehn Gigawatt aus. Wenn allein die Anlagen mit neuen Modulen versehen werden, die zwischen 2005 und 2012 gebaut wurden, beträfe die 8,4 Gigawatt Erzeugungsleistung. Wenn die alten Module durch neue leistungsstarke Module ersetzt würden, könnte allein dadurch ein Zubau von 6,72 bis 10,5 Gigawatt erreicht werden, ohne dann nur eine Fläche neu belegt werden müsste. Das ist vor allem bei Freiflächenanlagen von Bedeutung, wobei der Repowering-Paragraph auch für Dachanlagen und Generatoren an Lärmschutzwänden gelten soll.
Das Positionspapier „Aktives Repowering von Solarparks“ und den Gesetzesvorschlag finden Sie zum kostenlosen Download auf der Internetseite des BNE. (su)
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