Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für Ausschreibungen von Marktprämien für innovative Ökostromanlagen veröffentlicht. Diese bleiben mit 9,18 Cent pro Kilowattstunde für die nächsten zwölf Monate genauso hoch wie im vergangenen Jahr. „Durch die Beibehaltung dieses Höchstwerts sorgen wir auch in diesem Segment für weiterhin stabile Rahmenbedingungen. Für sämtliche Ausschreibungen des Jahres 2024 haben wir nun die Höchstwerte festgelegt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bei innovativen Ökostromanlagen handelt es sich vor allem um Systemkombinationen aus Photovoltaik, Windkraft und Speicher. Um die Auktion von Marktprämien für solche Kombinationen für Projektierer attraktiver zu machen, hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr die Höchstwerte nach oben korrigiert. Damit reagierte die Behörde auch auf die gestiegenen Kosten im vergangenen Jahr.
Auskömmliche Gebote ermöglichen
Mit der jetzigen Festlegung greift die Bundesnetzagentur auf eine Regelung zurück, wonach sie die Höchstwerte ausgehend vom gesetzlichen Wert nach oben anpassen kann, wenn andernfalls eine zu geringe Beteiligung an den Ausschreibungen zu befürchten ist. Ohne die jetzige Korrektur würde der Höchstwert laut EEG auf den gesetzlichen Wert von 7,28 Cent pro Kilowattstunde sinken. „Aufgrund der Erfahrungen aus vorangegangenen Gebotsrunden ist davon auszugehen, dass zu dem gesetzlich vorgesehenen Höchstwert keine Gebote eingehen würden oder jedenfalls eine Gebotsmenge deutlich unterhalb des Ausschreibungsvolumens“, begründet die Behörde die Anpassung. „Mit der Festlegung sollen den Unternehmen einerseits auskömmliche Gebote ermöglicht und andererseits ein Rahmen geschaffen werden, der einen Wettbewerb um die Förderung ermöglicht.“
Weitere Informationen auch zu den Auktionsterminen und den Regeln für die Gebote finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur. (su)
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