Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat Investoren in die Produktion von Solarmodulen und entsprechenden Vorprodukten aufgefordert, ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Auch Investoren in Recyclinganlagen und die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen will das BMWK mit der Förderung unterstützen. „Für zentrale Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in Deutschland und Europa. Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen Vernunft, sondern auch eine Frage der Wirtschaftssicherheit. Der neue Beihilferahmen der EU bietet hierfür Möglichkeiten, und diese wollen wir nutzen“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaikproduktion in Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell unterstützen. Das stärkt nicht nur unsere technologische, sondern auch unsere energiepolitische Souveränität“, betont Habeck.
Förderung in konkurrenzfähiger Höhe
Konkret will das BMWK Leuchtturmprojekte, vor allem in strukturschwachen Regionen, Zuwendungen nach der sogenannten Ausgleichsklausel oder Matching Clause gewähren. Dies bedeutet, dass die Produzenten Förderungen in der gleichen Höhe bekommen können, wie sie diese auch in anderen Ländern nachweislich erhalten würden. Voraussetzung für die geplante Förderung ist perspektivisch ein Nachweis einer konkreten Förderzusage aus einem Drittstaat außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für eine gleichwertige Investition. Außerdem muss das Bundesland, in dem die Produktions- oder Recyclinganlage entsteht, ein Kofinanzierung der Förderung auf die Beine stellen. Zusätzlich fließt eine Bewertung der geplanten Produktionsanlage sowie technologische, klima- und umweltbezogene Standards in die Förderentscheidung ein.
Europarechtlich möglich
Das BMWK will so Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts Deutschland verhindern und das Land als Standort für Photovoltaikproduzenten attraktiv halten. Die Förderung muss bei der EU-Kommission für jedes Projekt einzeln abgesegnet werden, auch wenn sie europarechtlich grundsätzlich möglich ist. Denn die EU-Kommission hat schon im März dieses Jahres den befristeten Krisenrahmen (Temporary Crisis and Trasition Framework – TCTF) deutlich erweitert, um die Unterstützung von sogenannten Transformationstechnologien zu fördern. Zu diesen gehören Technologien der erneuerbaren Energien. Dadurch bekommen die Mitgliedsstaaten mehr Möglichkeiten, auch Produzenten von großen Solaranlagen und Photovoltaikkomponenten finanziell bei den Investitionen zu unterstützen. Genau diesen Rahmen will BMWK jetzt nutzen, um eine Wertschöpfungskette bei der Produktion von Solarmodulen in Deutschland aufbauen zu können.
Interesse bis 15. August anmelden
Das jetzt gestartete Interessenbekundungsverfahren läuft noch bis zum 15. August 2023. „Die Förderung, die auf die Interessenbekundung folgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen“, stellt das BMWK klar. Die Förderung im Photovoltaiksektor solle sich zudem auf wenige Leuchtturmprojekte konzentrieren. Parallel wolle das BMWK auch den Aufbau von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dazu erarbeiten die Beamten im Ministerium derzeit eine entsprechende Rahmenregelung auf Bundesebene, die es auch den Ländern ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen. Alle Informationen zur Förderung und zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie auf der Webseite des BMWK. (su)