Die bayerische Landesregierung hat eine verpflichtende Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Photovoltaik- und Windkraftanlagen beschlossen. Diese Regelung gilt zwar nur für neue Ökostromanlagen dieser Art. Doch München geht damit weiter als es die bisherigen Regelungen im EEG hergeben. Dort ist eine freiwillige Beteiligung von Kommunen und Gemeinden möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Betrag für jede eingespeiste Kilowattstunden vorgesehen
Mit der neuen Regelung will die Regierung die Akzeptanz des Ausbaus der Ökostromanlagen weiter verbessern. Konkret sieht der Plan vor, dass alle Betreiber von neuen Windrädern mit einer Höhe von mehr als 50 Metern und von neuen Solarparks mit einer Leistung von mindestens fünf Megawatt den Standortkommunen 0,3 Cent pro eingespeister Kilowattstunde abgeben.
Bürgerenergieprojekte sind genauso wie bestimmte Agri-PV-Anlagen und schwimmende Solargeneratoren von der Regelung ausgenommen. Auf diese Weise werden die Kommunen an den Erträgen beteiligt, was die Entscheidung der Gemeinderäte, die über die Flächenvergabe entscheiden, sicherer dazu bewegen könnten, die Genehmigung für ein solches Projekt zu erteilen.
Kommunen bei diversen Projekten unterstützen
Vorgesehen ist, dass sich die Projektierer der Anlagen mit den Gemeinden auf eine individuelle Beteiligungsvereinbarung einigen. Die Möglichkeiten reichen hier von einer Beteiligung an der Projektgesellschaft bis hin zu vergünstigten Stromtarifen oder der Finanzierung gemeinnütziger Projekte. Die Projektierer können auch den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos in den Gemeinden finanzieren. Der Wert dieser Unterstützung der Gemeinden muss sich insgesamt auf den vorgesehenen Wert von 0,3 Cent pro Kilowattstunde summieren.
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Windkraft: Gemeinden im Umfeld beteiligen
Die Beteiligung soll sich bei Windenergieanlagen auf alle Gemeinden erstrecken, die in einem Umkreis von 2,5 Kilometern um die Anlagen liegen. Zusätzlich müssen alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in diesen Gemeinden beteiligungsberechtigt sein. Damit profitieren nicht nur die Standort- und Nachbargemeinden, sondern auch die Bürger, lautet die Begründung aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium. Bei PV-Anlagen ist die Beteiligung etwas geringer. Denn in diesen Fällen profitieren nur die jeweiligen Standortgemeinden sowie deren Einwohner.
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Gesetz ist noch nicht beschlossen
Das Gesetz hat der bayerische Ministerrat noch Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Es befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung, bevor es demnächst dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird. Wann diese Abstimmung stattfindet, ist bisher noch offen. (su)