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Corona-Soforthilfe: Alle Zuschüsse der Bundesländer im Überblick

Auf einen Blick:

  • Nicht nur der Bund, sondern auch die meisten Bundesländer wollen Solo-Unternehmern und Kleinbetrieben mit Zuschüssen in der Corona-Krise helfen. Fast alle Bundesländer haben eigene Soforthilfe-Programme gestartet oder werden zeitnah damit starten.
  • Die meisten Länder bieten eigene Zuschüsse an, in einigen Fällen setzen sie jedoch auch auf die Aufstockung durch den Bund.
  • Hier finden Sie einen Überblick über alle Soforthilfe-Programme: Welche Zuschüsse gibt es, für wen, in welcher Höhe, wo gibt es den Antrag und die Links zu den jeweiligen Programmen.

Zahlreiche Hilfen gibt es derzeit für Solo-Unternehmer und kleine Betriebe in der Corona-Krise: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge, erleichtertes Kurzarbeitergeld, Hilfe von der Gema und der Minijob-Zentrale und die geplante Förderung des Bundes ... Und auch die Bundesländer haben eigene Soforthilfe-Programme ins Leben gerufen.

Baden-Württemberg: Zuschüsse bis 30.000 Euro

Verfügbarkeit: Anträge sind seit dem 25. März möglich.

Art der Förderung: Soforthilfe Corona

  • 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten

Anträge:

  • Antragsformulare gibt es auf der Website des Wirtschaftsministeriums: als PDF.
  • Abgabe der Anträge unter www.bw-soforthilfe.de. Von dort werden sie zur Prüfung an die zuständigen Kammern weitergeleitet. Die Kammern leiten die Anträge dann an die Förderbank des Landes weiter, welche die Auszahlung veranlasst.

Weitere Infos: auf der Website des Wirtschafsministeriums

Bayern: Zuschüsse bis 30.000 Euro

Verfügbarkeit: Anträge sind bereits möglich.

Art der Förderung: Soforthilfe Corona

  • 5.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
  • 7.500 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern
  • 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeiter

Anträge:

  • Antragsformulare gibt es auf den Websites des Wirtschaftsministeriums: als PDF.
  • Die Anträge werden online ausgefüllt.
  • Die Anträge müssen Sie bei den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen und der Stadt München einreichen.

Weitere Infos: auf der Website des Wirtschaftsministeriums

Berlin: 5.000 Euro als Zuschuss

Verfügbarkeit: ab 27. März, 12:00 Uhr

Art der Förderung: Es gibt die Corona-Hilfe, einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern. Eine Aufstockung aus Bundesmitteln um bis zu weitere 9.000 Euro ist möglich.

Anträge: Die Anträge werden auf der Website der Investitionsbank Berlin veröffentlicht.

Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank Berlin

Brandenburg: Zuschüsse bis zu 60.000 Euro

Verfügbarkeit: ab sofort

Art der Förderung: Soforthilfe Corona Brandenburg

  • 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
  • 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern
  • 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern
  • 60.000 Euro für Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern

Anträge:

  • Der Antrag ist auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg herunterladbar und digital ausfüllbar: als PDF.
  • Der ausgefüllte Antrag kann als Scan oder Foto-Datei per E-Mail oder in ausgedruckter Form per Post an die Investitionsbank geschickt werden.

Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank

Bremen: Zuschüsse bis zu 20.000 Euro

Verfügbarkeit: ab sofort

Art der Förderung: Die Corona-Soforthilfe gibt es als Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro für Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern. Bei besonderem Bedarf können Betriebe auch bis zu 20.000 Euro beantragen.

Anträge:

  • Der Antrag ist auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg herunterladbar und digital ausfüllbar: Zum Download.
  • Der ausgefüllte Antrag wird per E-Mail an die Bremer Aufbau-Bank geschickt.

Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank

Hamburg: Zuschüsse bis zu 25.000 Euro

Verfügbarkeit: in Kürze

Art der Förderung: Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

  • 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
  • 5.000 Euro bis maximal 25.000 Euro für Betriebe

Anträge: noch ohne Angaben

weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank

Hessen: Zuschüsse bis 30.000 Euro

Verfügbarkeit: spätestens ab 30. März

Art der Förderung: Corona-Soforthilfe

  • 10.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
  • 20.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern

Anträge:

  • Anträge sollen nur online erfolgen.
  • Eine Internetadresse will das Wirtschaftsministerium so schnell wie möglich veröffentlichen.

Weitere Infos: auf der Website der Landesregierung

Mecklenburg-Vorpommern: Zuschüsse bis 40.000 Euro

Verfügbarkeit: ab sofort

Art der Förderung: Corona-Soforthilfe

  • bis zu 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
  • bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • bis zu 25.000 Euro für Betriebe mit bis zu 24 Mitarbeitern
  • bis zu 40.000 Euro für Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern

Anträge:

  • Das Formular steht online zur Verfügung: als PDF.
  • Das Antragsformular kann vorab per E-Mail an das Landesförderinstitut (LFI) übermittelt werden, jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich.

Weitere Infos: auf der Website des LFI

Niedersachsen: Zuschüsse bis zu 20.000 Euro

Verfügbarkeit: ab sofort

Programm: Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona ist ein Liquiditätszuschuss des Landes für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten. Bis zu 20.000 Euro können Betriebe beantragen, gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter. Diese Förderung können Betriebe laut NBank auch zusätzlich zur geplanten Förderung des Bundes in Anspruch nehmen, falls ihr Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.

Anträge: Anträge sollen ausschließlich elektronisch im Kundenportal der NBank gestellt werden.

Weitere Informationen: auf der Website der Investitionsbank

Nordrhein-Westfalen: Zuschüsse bis zu 25.000 Euro

Verfügbarkeit: ab 27. März

Art der Förderung: NRW-Soforthilfe 2020

  • 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
  • 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 20.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten

Anträge:

  • Anträge werden online auf der Website des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt.
  • Anträge sind online auszufüllen und abzusenden, nicht per Post oder per E-Mail.

Weitere Infos: auf der Website des Wirtschaftsministeriums

Rheinland-Pfalz: Corona-Soforthilfe geplant

Es liegen noch keine konkreten Informationen zur Corona-Soforthilfe der Investition- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vor.

Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank

Saarland: Soforthilfe für Kleinstunternehmen

Verfügbar: ab sofort

Art der Förderung: Die Kleinunternehmer-Soforthilfe als Zuschuss zwischen 3.000 und 10.000 Euro je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer beantragen.

Antrag:

  • Der Antrag steht digital auf der Website des Wirtschaftsministerium zur Verfügung: als PDF.
  • Der ausgefüllte Antrag kann als Scan oder Foto-Datei per E-Mail oder in ausgedruckter Form per Post an das Ministerium geschickt werden.

Weitere Infos: unter www.corona.wirtschaft.saarland.de

Sachsen: zinsfreie Kredite bis zu 100.000 Euro

Verfügbarkeit: ab sofort

Art der Förderung: Kreditprogramm "Sachsen hilft sofort"

  • mindestens 5.000 bis maximal 50.000 Euro für Solo-Selbstständige , Betriebe und Betriebsstätten in Sachsen mit maximal 1 Million Euro Umsatz
  • bis zu 100.000 Euro in Ausnahmefällen
  • Rückzahlung frühestens nach 36 Monaten, dann soll geprüft werden ob eine Stundung oder ein Verzicht auf die Rückzahlung möglich ist

Anträge: Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.

Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank

Sachsen-Anhalt: Zuschüsse bis zu 25.000 Euro

Verfügbarkeit: ab 30. März

Art der Förderung: Soforthilfeprogramm Corona 2020

  • 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
  • 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • 20.000 Euro für Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern
  • 25.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern

Anträge:

  • Ab 30. März können Betriebe den Antrag auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt herunterladen.
  • Die Handwerkskammer Magdeburg bietet ihren Mitgliedsbetrieben Beratung zum Antrag unter der Handwerkskammer-Hotline (0391) 62680, montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr,

Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank

Schleswig-Holstein: Landesmaßnahmen werden vorbereitet

Konkrete Informationen über Unterstützungsmaßnahmen durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein liegen noch nicht vor. Unterstützungsmaßnahmen würden derzeit auf politischer Ebene vorbereitet, heißt es auf der Website der Bank.

Allerdings ist die Investitionsbank offenbar bereits darauf vorbereitet, Anträge auf Corona-Soforthilfe aus dem Bundesprogramm entgegenzunehmen: Ein Antragsformular steht auf der Website der Bank zur Verfügung. Es kann heruntergeladen und ausgefüllt per Mail an die Investitionsbank geschickt werden. Hier geht es zum Antrag als PDF.

Im Bonusprogramm sind Zuschüsse bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten vorgesehen.

Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank

Thüringen: Zuschüsse bis zu 30.000 Euro

Verfügbarkeit: Anträge sind möglich

Art der Förderung: Zuschüsse

  • 5.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern
  • 10.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • 20.000 Euro für Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern
  • 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern

Eine Aufstockung der Zuschüsse aus den vom Bund geplanten Zuschüssen um jeweils 4000 Euro soll möglich sein.

Anträge:

  • Die Anträge können über die zuständigen Handwerkskammern in Thüringen gestellt werden.
  • Nach einer Überprüfung erfolgt die Auszahlung durch die Thüringer Aufbaubank.

Weitere Infos: auf der Website der Thüringer Aufbaubank

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