Das Landesumweltamt präsentierte eine eigene Studie, wonach ein Flächenpotenzial von 3,1 Prozent des nordrhein-westfälischen Areals beziehungsweise knapp 107.000 Hektar für Windparks geeignet wären. Die Vorgaben des neuen Windenergieflächenbedarfsgesetzes verpflichten das größte aber zugleich auch bevölkerungsreichste und mit viel Industrieansiedlungen bestückte deutsche Flächenland, bis Ende 2032 die Eignung und Zulassung für Windenergienutzung auf 1,8 Prozent der Landesfläche ausweisen. Laut dem Landesumweltamt sind bislang erst 1,3 Prozent der Fläche des Bundeslandes planerisch für Windparks gesichert. Der Branchen-Landesverband für Erneuerbare-Energien-Nutzung LEE NRW bilanziert, dass derzeit auf 0,8 Prozent der Fläche eine Windkraftnutzung stattfindet. Die von der Studie ausgemachten Flächen konzentrierten sich im Wesentlichen auf die Randbereiche des Bundeslandes, teilte das Landesumweltamt mit.
Zuletzt hatte die Landesregierung der regierenden Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Mindestabstände für Windkraftnutzung von Wohnsiedlungen abgeschafft, die bisher Windparks aus einem Umkreis von 1.000 Meter Abstand rings um die Ortschaften verbannt. Anfang Juni beschloss die Landesregierung die 1.000-Meter-Abstandsregel zu kippen. Mit einer neuen Landesentwicklungsplanung sollte dies 2024 in Kraft treten können. Die bündnisgrüne Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur bestätigt, entsprechend einer Vereinbarung der Landeskoalition, die geforderte 1,8-Prozent-Flächenausweisung schon 2025 zu erreichen.