Jetzt stehen alle in den Startlöchern für die ersten Testausschreibungen für PV-Freiflächen. Solarparks werden an die Bieter vergeben, die ihre Solaranlagen für die geringste Förderung bauen und betreiben. Anlagen mit insgesamt 1,2 Gigawatt sollen auf diese Weise in den nächsten drei Jahren initiiert werden. Ab 2017 soll das System dann auch für andere Regenerativtechnologien eingesetzt werden. Eigentlich heißt es von Regierungsseite, dies sei ein Test. Und Kanzlerin Merkel versäumt nicht zu sagen, dass ein gescheiterter Test auch eine Rückbesinnung auf das bisherige System des festen Einspeisetarifs bedeuten kann.
Kleinteilig? Dezentral? Bürger?
Das ist allerdings irreführend. Denn gleichzeitig wird darüber gesprochen, dass die Erfahrungen aus PV-Ausschreibungen überhaupt nicht übertragbar sind auf andere Technologien. Was absolut stimmt, wenn man überlegt, wie viel länger die Planungszyklen der Offshore-Windkraft sind. Darüber hinaus hat bisher jedes Land nach der Einführung von Ausschreibungen die Gesetze mehrfach angepasst, bis das System einigermaßen funktionierte. Der Blick auf Ausschreibungen in Nachbarstaaten ist zwar auch der deutschen Testausschreibung voraus gegangen. Aber die Erfahrungen finden sich kaum wieder in dem jetzigen System. Zudem ist die deutsche Situation einmalig, weil es hierzulande gelungen ist, eine kleinteilige, dezentrale, bürgernahe Regenerativwirtschaft zu etablieren, die sich mit Ausschreibungen nicht ohne weiteres am Leben erhalten lässt.
„Die Freiflächen-Verordnung ist eine Hürde vor allem für Bürgerenergiegenossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen“, klagt Carsten Tschamber vom Solar Cluster Baden-Württemberg. Der Geschäftsführer des Branchenverbandes sagt: „Das hemmt die auch von der Bundesregierung gewünschte Vielfalt der teilnehmenden Akteure.“ Die Verordnung umfasse inzwischen über 100 Seiten und sei für juristische Laien kaum zu verstehen. Große Unternehmen hätten hier Vorteile, sie könnten Aufwand und Risiko auf mehrere Solarparkprojekte verteilen. Ein für alle Teilnehmergruppen einfaches und transparentes Verfahren werde so verhindert.
Axel Berg: Einspeisetarif ist preiswert
Axel Berg, Vorstand bei Eurosolar, fragt kritisch, was überhaupt erreicht werden soll: "Das Ziel des BMWi, die Ausbauziele kostengünstiger zu erreichen, kann mit der Verordnung nicht erreicht werden. PV-Freiflächenanlagen sind die Billigmacher der Energiewende. In absehbarer Zeit werden sie günstiger zu bauen sein als Windenergieanlagen an Land. Dieses Ziel wird mit einer kontinuierlichen Degression der Vergütung erreicht." Ausschreibungen seien nicht erforderlich. "Die Festlegung von Quoten ist Planwirtschaft, die wir ablehnen." Letztlich erhöhe das Risiko und der administrative Aufwand die Finanzierungskosten, so Berg.
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft hat viel zu bemängeln. Dabei hatte BSW-Chef Carsten Körnig kurz zuvor noch die Gelegenheit, Staatssekretär Baake die Bedenken ausführlich unter vier Augen darzulegen. Nun sagt der BSW, die Verordnung sei ein von der Europäischen Union diktiertes „Bürokratie-Monster“. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen.
Zu wenig
Die Bundesnetzagentur muss die finanzielle Förderung und ihre Höhe für Strom aus Freiflächenanlagen zu den folgenden Gebotsterminen mit den folgenden Ausschreibungsvolumina ausschreiben:
1. zu dem Gebotstermin 15. April 2015: 150 Megawatt,
2. zu dem Gebotstermin 1. August 2015: 150 Megawatt,
3. zu dem Gebotstermin 1. Dezember 2015: 200 Megawatt,
4. zu dem Gebotstermin 1. April 2016: 125 Megawatt,
5. zu dem Gebotstermin 1. August 2016: 125 Megawatt,
6. zu dem Gebotstermin 1. Dezember 2016: 150 Megawatt,
7. zu dem Gebotstermin 1. April 2017: 100 Megawatt,
8. zu dem Gebotstermin 1. August 2017: 100 Megawatt und
9. zu dem Gebotstermin 1. Dezember 2017: 100 Megawatt.
Das Deutsch-Französische Büro für erneuerbare Energien stellt fest: Wichtigste Voraussetzung für das Gelingen dieser Pilot-Ausschreibung wie auch
aller anderen Ausschreibungen ist das Vorliegen einer Knappheitssituation auf dem jeweiligen Markt, damit die Bieter untereinander um einen Zuschlag konkurrieren.
Ohne eine solche Wettbewerbssituation kann eine wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe nicht erfolgreich funktionieren, da die Bieter in diesem Fall
wissen, dass sie einen Zuschlag erhalten werden, und daher nicht ihre wahren Kosten offenbaren, sondern strategisch hohe Gebote abgeben. Nur bei einer hohen
Wettbewerbsintensität besteht die Chance, dass die Ergebnisse der Ausschreibung die tatsächlichen Kosten der Technologie abbilden.
In Frankreich sammelt man seit Jahren Erfahrungen mit Ausschreibungen. Zum Beispiel war Offshore der Wettbewerb bisher zu klein. An der ersten Ausschreibung nahmen zwei Firmen teil, an der zweiten vier Firmen. Zu wenig, um Kosten zu senken. Inzwischen schreibt Frankreich kleine Technologien unkompliziert Online aus. Für PV mit 100 bis 250 kW gilt das etwa. Nur Preis und CO2-Fußabdruck zählen hier. Über 250 kW gibt es eine Innovationsaufforderung, dass etwa Solartracker verwendet werden. Was die Kosten angeht, ergaben die PV-Ausschreibungen 2010 noch 538 Euro pro Megawattstunde. 2015 sind es nun 391 Euro pro Megawattstunde. Offshore waren es zunächst 212, jetzt sind es 91 Euro pro Megawattstunde. (Nicole Weinhold)