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Stahlkartell

Wegen Preisabsprache zu hohe Stahlpreise für Turmbauer

Nicole Weinhold

Die deutsche Stahlindustrie befindet sich in einer schwierigen Situation. Internationale Billigheimer machen ihr das Leben schwer. Thyssenkrupp ist immer noch bemüht, seine Stahlsparte abzustoßen. Tata aus Indien hat immer noch Interesse, aber auch die chinesische Firma Baosteel und SSAB aus Schweden.

Einer der großen Abnehmer von sogenannten Quartoblechen in Deutschland war in den vergangenen Jahren die Windbranche. In einer Turbine mit Stahlturm werden diese Bleche tonnenweise verarbeitet. Ende 2019 zeigte sich nun, dass es unter den Stahlherstellern Preisabsprachen gegeben hat. Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 646 Millionen Euro gegen die Ilsenburger Grobblech GmbH, die Thyssenkrupp Steel Europe AG und die Voestalpine Grobblech GmbH sowie drei verantwortliche Personen verhängt, weil sie sich über bestimmte Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche in Deutschland ausgetauscht und verständigt haben. Diese kartellrechtswidrige Absprache wurde von Mitte 2002 bis Juni 2016 praktiziert.

Die Kanzlei Hausfeld aus Berlin ist auf Kartellrecht und Schadenersatz spezialisiert. Martin Jäger, Rechtsanwalt bei Hausfeld, erklärt dazu: "Wir meinen, dass insbesondere Hersteller von Windenergieanlagen in erheblichem Umfang von dem Quartoblechkartell betroffen gewesen sind, das gerade in den Boomjahren der Windanlagenerrichtung von 2002 bis 2016 praktiziert wurde." Jäger meint, dass vielen Herstellern das Thema wenig bekannt sei. Sie wüssten zudem nicht, wie man herausfindet, ob man betroffen ist. Er geht davon aus, dass die Turbinenhersteller den Stahl zu fünf bis zehn Prozent überteuerten Preisen eingekauft haben. Hinzu kämen Zinsansprüche. Bisher sei noch kein Prozess zum Thema Schadenersatzzahlung aktenkundig, aber es gibt nach Aussage von Jäger Gespräche zu Vergleichen zwischen Stahlunternehmen und ihren Kunden.

Der Preis für die betroffenen Quartobleche setzte sich in Deutschland zusammen aus einem kundenindividuell verhandelten Basispreis und diversen Aufpreisen und Zuschlägen. Die Aufpreise wurden für die Erfüllung bestimmter Qualitätsmerkmale wie z.B. besondere Festigkeit oder Zähigkeit, aber auch für Zusatzleistungen, wie z.B. Ultraschallprüfungen, erhoben. Bei den Zuschlägen handelt es sich um die Legierungszuschläge und den Schrottzuschlag, also um Zuschläge für bestimmte Einsatzstoffe bei der Produktion einiger Quartoblechgüten. Die im Grundsatz brancheneinheitlichen Aufpreise und Zuschläge machten etwa 20-25 Prozent des Gesamtpreises für Quartobleche aus und waren bis Mitte 2016 in Preislisten der betroffenen Quartoblechhersteller enthalten und veröffentlicht.

Hintergrund der Absprachen war das gemeinsame Verständnis und Ziel der Unternehmen, mit ihren Kunden möglichst nur über die Basispreise und nicht über diese Aufpreise und Zuschläge zu verhandeln. Die Unternehmen haben die vom Bundeskartellamt gegen sie jeweils erhobenen Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt.

Ebenso wie die Stahlindustrie ist auch die deutsche Windbranche angeschlagen. Sie leidet unter einem ambitionslosen politischen Rahmen zum weiteren Ausbau der Windkraft, unter kommunaler Bürokratie, fehlender Akzeptanz und unter fehlerhaften Gesetzesrahmen bei den ersten deutschen Ausschreibungen. Die Hersteller könnten also tatsächlich eine Finanzspritze aus etwaigen Schadenersatzzahlungen gebrauchen. Aber dafür bräuchten sie einen langen Atem. In dem Zusammenhang erklärt Jäger, dass es Möglichkeiten zur Prozessfinanzierung gäbe und auch eine Bündelung der Klagen denkbar wäre. In welchem Umfang die Hersteller oder Stahlturmbauer tatsächlich betroffen sind, ist unklar. Vestas erklärte bereits gegenüber ERNEUERBARE ENERGIEN, nicht betroffen zu sein.

Erst 2018 hatte das Bundeskartellamt gegen sechs deutsche Edelstahlunternehmen, einen Branchenverband und zehn verantwortliche Personen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 205 Mio. Euro wegen Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen verhängt.