Albers hatte nun in einer Podiumsdiskussion mit dem Grünenpolitiker und Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums Stefan Wenzel auf der Branchentagung Rostock Wind den Bedarf an einem solchen Beschleunigungsgesetz erklärt. Der Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE) sagte, ohne ein solches Gesetz drohe die Wirksamkeit der neu gesetzten enormen Ausbauziele für die Windkraft an Land in Deutschland zu verpuffen. Bis die Maßnahmen aus dem sogenannten Osterpaket der im Sommer beschlossenen Reformen zur Windenergie griffen, drohe ohne Beschleunigung der Genehmigungen eine „deutliche Zubaulücke“. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf das Gesetz zur bundesweiten Bereitstellung von zwei Prozent der Landesfläche durch die Bundesländer zum Ausbau der Windenergienutzung. Das verabschiedete Gesetz sieht eine Ausweisung dieses Flächenanteils allerdings erst bis 2032 und selbst Zwischenziele dieser Flächenausweisung erst für 2027 vor.
„Unser Verband betont seit Jahren, dass der Genehmigungsprozess deutlich vereinfacht werden muss. Aktuell dauert ein Verfahren im Schnitt rund sechs Jahre. Dieser Zustand ist, gerade in Anbetracht der gewachsenen Anforderungen an die deutsche Energieversorgung, nicht länger tragbar“, sagte Hermann Albers auf der Veranstaltung am 12. August.
Angesichts des enormen Potenzials von Projekten mit zusammen 10.000 Megawatt (MW) Windstromerzeugungskapazität, die momentan in Genehmigungsverfahren stecken, müssten die Verfahren nun dringend beschleunigt werden. 10.000 MW entsprechen dabei dem jährlichen Volumen der künftig geplanten Ausschreibungen für neue Windparkprojekte. Zumindest im kommenden Jahr sieht der Ausschreibungsfahrplan Tender für insgesamt 10.800 MW vor. Mit einem Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren hatten Windenergiebranche und Beobachter der Bundespolitik sowie auch politische Akteure schon im Rahmen des Osterpakets gerechnet. Allerdings blieb die Regierung dann den entsprechenden Gesetzentwurf schuldig – mit einigen weiteren Nachbesserungen und Ergänzungsgesetzen im Detail rechnen die Akteure aber noch. Diese würde die Regierung demnach noch im Herbst durchs Parlament bringen müssen.
Konkret bezieht sich Albers auch auf vom BWE schon veröffentlichte eigene Vorschläge zur Beschleunigung der Genehmigung. Sie finden sich in einem „BWE-Aktionsprogramm für die 20. Legislaturperiode“ und in den „BWE-Umsetzungsempfehlungen zum Sommerpaket“. Demnach müsste die Regierung digitale Antrags- und Bearbeitungswege ermöglichen. Die Verlängerung von Teilschritten dürfte nur noch einmalig und nur um sieben Monate, bei vereinfachten Verfahren nur um drei Monate möglich sein. Die Behörden dürften Unterlagen nur begrenzt nachfordern und müssten eine Vollständigkeitserklärung ansonsten innerhalb einer engen Frist abgeben. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollten für kleinere Windparks nur noch als freiwillige Absicherung zulässig sein. Mehr Personal für die Behörden und auch das Hinzuziehen externer Fachkräfte müsste das Gesetz veranlassen. Bei Luft- und Straßenverkehr müssten die Genehmigungsbehörden selbst ein Recht zur Entscheidung erhalten, ob ein Windpark eine Gefahr darstelle. Auch beschleunigte Gerichtsverfahren will der BWE mit einem Beschleunigungsgesetz geregelt sehen.
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