Der Düsseldorfer Ökoenergieversorger Naturstrom will Bürgerenergiegenossenschaften unterstützen, die derzeit eine neue Solaranlagen planen, deren Projekte aber der Realisierung harren. Der Grund dafür ist der immer noch existierende Solardeckel. In wenigen Wochen erreicht der Zubau in Deutschland die Marke von 52 Gigawatt. Dann bekommen danach neu ans Netz gehenden Anlagen keine Einspeisevergütung mehr. So zumindest legt es die gültige Rechtslage fest – ein Relikt aus dem Jahr 2012.Die Abschaffung ist zwar schon längst beschlossene Sache. Die CDU und CSU im Bundestag verhindert aber die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, weil sie damit die SPD erpressen will. Diese soll ihrerseits zuerst den Widerstand gegen die von der Union vorgesehenen harten Abstandsregeln für Windkraftprojekte aufgeben. Erst dann wolle die Union der Streichung des Solardeckels zustimmen.
30.000 Euro liegen im Topf
Die Konsequenz ist Unsicherheit. Viele Bürgerenergiegenossenschaften könnten zwar sofort mit dem Bau neuer Solarprojekte beginnen. Diese liegen aber derzeit auf Eis, weil die Finanzierungsabsicherung nicht gegeben ist. Denn dafür ist die Einspeisevergütung notwendig. Das gilt auch für solche Fälle, in denen der Strom komplett vor Ort verbraucht wird. Denn der Ausfall eines Stromabnehmers – etwa im Falle eines Stromliefervertrages mit einem Unternehmen – wird durch ebendiese Einspeisevergütung abgesichert.
Beiden betroffenen Projekten handelt es sich vor allem im größere Dachanlagen, Mieterstromprojekte und kleinere Solarparks mit einer Leistung von maximal 750 Kilowatt. Denn größere Projekte müssen ihre Marktprämie ohnehin im Rahmen von Ausschreibungen erkämpfen.
Um den Zubau nicht komplett zum Erliegen zu bringen und um die Bürgerenergiegesellschaften zu unterstützten, spannt Naturstrom einen Rettungsschirm auf und legt 30.000 Euro in einen Unterstützungstopf. Aus diesem können mit dem Ökoenergieversorger verbundene Bürgerenergiegesellschaften finanzielle Hilfe bekommen, wenn das Projekt aufgrund des Solardeckels wirtschaftliche Schäden entstehen.
Projekte weiterentwickeln
Konkret soll der Rettungsschirm die aktuellen Vorlaufkosten von Solarprojekten absichern, die die Gesellschaften vor Ort planen, die aber derzeit durch den Solardeckel gefährdet sind. „Im Vorfeld von Photovoltaikprojekten fallen oftmals kleinere Vorlaufkosten an, beispielsweise für Statikprüfungen oder Netzverträglichkeitsprüfungen”, erklärt Tim Mayer, Vorstand bei Natustrom. „Der Spielraum in der Projektfinanzierung ist dabei meist klein – was besonders ins Gewicht fällt, wenn die Projektrealisierung wie jetzt mit dem Solardeckel gefährdet ist. Bei einigen befreundeten Bürgerenergieakteuren führt das zu der Überlegung, die eigene Projektentwicklung nicht weiter voranzutreiben. Hier helfen wir nun im Schadensfall finanziell aus, damit die geplanten Projekte nicht ins Stocken geraten.”
Vorlaufkosten finanzieren
Mayer begründet das finanzielle Engagement des Versorgers damit dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Handlungsfähigkeit der dezentralen Akteure für Naturstrom höchste Priorität habe. „Auch wenn die Politik uns viele Steine in den Weg legt, müssen wir weiterkommen und uns gegenseitig unterstützen”, betont er.
Allerdings müssen die Bürgerenergiegesellschaften und deren Projekte bestimmte Kriterien erfüllen, um an die Unterstützung zu kommen. „Abgesichert werden können vollständig oder teilweise Vorlaufkosten, die vor Baubeginn anfallen und deren Finanzierung durch den Photovoltaikdeckel akut gefährdet ist”, beschreibt Silke Bartolomäus, Teamleiterin Bürgerenergie und projektbegleitende Kommunikation bei Naturstrom, die grundlegende Voraussetzung. Zu diesen Vorlaufkosten zählen dabei nicht nur Statik- und Netzverträglichkeitsprüfungen sondern auch juristische Gutachten, Baugenehmigungen oder Ähnliches.
Unterstützung per E-Mail beantragen
Wenn ein Projekt die Voraussetzungen erfüllt, unterstützt Naturstrom die Finanzierung dieser Vorlaufkosten mit einem Betrag von maximal 1.500 Euro pro Anlage, die auf einem Dach errichtet werden soll. Die Planung eines Solarparks unterstützt Naturstrom mit maximal 3.000 Euro. Damit nimmt Naturstrom die potenziell höheren Vorlaufkosten für Freiflächenanlagen im Vergleich zu Dachanlagen in den Blick. In beiden Fällen übernehmen die Düsseldorfer allerdings nur maximal die tatsächlichen Kosten. Naturstrom weist aber auch darauf hin, dass es sich hier um eine freiwillige Unterstützungsleistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Um die Hilfe zu erhalten, können Bürgerenergiegesellschaften, die partnerschaftlich mit Naturstrom verbunden sind, eine Nachricht mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens sowie der Gefährdung durch den Photovoltaikdeckel an eine eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse schicken.