Die vom BMWi vorgelegten Eckpunkte sollen laut Wirtschaftsministerium dafür sorgen, dass der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien eingehalten wird. Die Ausschreibungen sollen Wettbewerb fördern und so die Kosten auf das erforderliche Maß beschränken. Außerdem soll die hohe Akteursvielfalt im Bereich der erneuerbaren Energien erhalten bleiben. Vor und nach den ersten Ausschreibungen für Photovoltaik kam viel Kritik zu Ausschreibungen, weil man genau diese drei Punkte nicht gewährleistet findet: Der kilowattstundenpreis für solare Freiflächenanlagen ist gestiegen. Was gut ist, weil sich der Freiflächenbau mit der niedrigen EEG-Vergütung nicht mehr gelohnt hat. Der Ausbaukorridor ist weit unterschritten worden bei der Solarenergie. Und Drittens: Kleine Akteure, gar Energiegenossenschaften hatten keine Chance und werden auch keine haben, wenn nicht eine spezielle Regelung für sie eingebaut wird.
Eine solche Regelung ist aber auch jetzt nicht in den - immerhin - transparenten Eckpunkten zu finden. Dabei wurde sogar ein Arbeitskreis zu dem Thema gegründet und Vorschläge zum Beispiel von Energiegenossenschaften wurden diskutiert. Gleichwohl, Staatssekretär Baake hat als einzige Hilfe eine relativ niedrige finanzielle Schwelle für die Teilnahme an Ausschreibungen vorgesehen. Das Thema ist diffizil. Wenn man etwa Mecklenburg-Vorpommern sieht, wo Energieminister Pegel 20 % Bürgerbeteiligung als Pflicht festschreiben will. Er sagt, jeder kann an Ausschreibungen teilnehmen, wenn das dann aber bei uns umgesetzt wird, muss er 20 % Bürgerbeteiligung umsetzen. Wenn die Bürger von einem Teil des Risikos befreit werden sollen, dann muss dieses Risiko, das Geld kostet, vom Planer geschultert werden. Das Projekt wird teurer und kann nicht gewinnen. In anderen Ländern , wo Ausschreibungen umgesetzt werden, verschafft man sich einen Vorteil bei den Ausschreibungen, wenn man Bürger beteiligt oder wenn man Systemdienstleistungen vorweisen kann. Es geht nicht nur um den schnöden Mammon. Aber dafür müsste das Gesetz etwas komplexer angelegt sein.
Die Eckpunkte berücksichtigen Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts, der von Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner erarbeitet wurde und mit den Eckpunkten gleichzeitig veröffentlicht wird.
Das Bundeswirtschaftsministerium nimmt nun Stellungnahmen zum Eckpunktepapier entgegen. Insbesondere zu den im Eckpunktepapier formulierten Konsultationsfragen, sollten bis zum 1. Oktober 2015 an diese Adresse gehen: Ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de. 2016 soll das Ausschreibungsdesign mit einer Änderung des EEG gesetzlich umgesetzt werden. Die Eckpunkte und der wissenschaftliche Bericht sind hier abrufbar:
Eckpunkte "Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare Energien-Anlagen", (PDF: 347 KB)
Studie "Ausschreibungen für erneuerbare Energien", (PDF: 2 MB),
(Nicole Weinhold)