Nicole Weinhold
Windparkplaner haben es nicht immer leicht in Deutschland, seit Einführung der Ausschreibungen ist es noch schwieriger geworden. "Acht Probleme der Windenergie" hat der Rechtsanwalt Reinhard Nierer von der Berliner Kanzlei Luther Nierer ausgemacht und seinen Zuhörern im Rahmen einer Rechtsveranstaltung erläutert:
1. Netzanschluss
Der Netzanschluss kann für Planer zum Problem werden, wenn er sich nicht wirtschaftlich darstellen lässt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn zu viele Grundstückseigentümer beteiligt werden müssen. Die andere wichtige Frage ist hier: Wo ist der Verknüpfungspunkt? Ist er weit entfernt von der Anlage, wird es teuer. Nierer sagt zwar, man könne bei der Frage zu den Kosten eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber treffen, das sei häufig aber schwierig, weil der Netzbetreiber durch seine Monopolstellung nicht selten am längeren Hebel sitzt.
2. Planungsrecht
Als zweites Problem benannte Nierer das Planungsrecht. Viele Regionalpläne seien unwirksam. "Entweder bieten sie zu wenig Fläche, oder sie passen nicht zu den neuen Anlagentypen", so Nierer. Der Gesetzgeber reagiere mit Moratorien, einem Stop per Landesgesetz wie in Schleswig-Holstein. Die Zeit soll genutzt werden, um die Raumplanung neu aufzustellen - in Schleswig-Holstein ist diese Frist noch einmal um ein Jahr verlängert worden. Auch Brandenburg denkt an die Einführung eines Moratoriums, aber das führt zu Verzögerungen. In Potsdam wären drei Regionalpläne okay, sodass man über Ausnahmen für diese drei Gebiete nachdenkt. Negativ sei auch die verpflichtende Planung mit einem bestimmten Anlagentyp, besser sei es wie in Schweden, wo ein Spektrum von Anlagentypen möglich ist.
3. Genehmigungsrecht
Bis zu 700 Tage vergingen inzwischen von der Antragstellung bis zur Genehmigung, so Nierer. Zu den Risiken hier gehört das Thema Immissionsschutz. Förmlich Verfahren hätten hier gegenüber vereinfachten Verfahren einen Vorteil. Beim vereinfachten Verfahren kann ein Jahr nach Kenntnisnahme geklagt werden - wenn also etwa der Nachbar sieht, da wird ein Windrad gebaut, dann hat er ein Jahr Zeit zu klagen. Auch bei einem förmlichen Verfahren nach BImSchG kann geklagt werde, aber die Klagefrist von einem Monat beginnt mit öffentlicher Bekanntmachung (vereinfacht formuliert) und endet entsprechend. Weitere Risiken bei der Genehmigung sind Luftverkehr und Radar, Wetterradar und Artenschutz.
4. Fehler und Lücken in Lieferverträgen
Ein anderes Problem sind Fehler und Lücken in Lieferverträgen. Hier sei es sinnvoll, eine Checkliste zu nutzen, sodass Versicherungsvertrag, Servicevertrag und Liefervertrag rechtzeitig in trockenen Tüchern sind.
5. Keine oder problematische Bankenfinanzierung
Finanzierungsgespräche sollten im Vorfeld der BImSchG-Genehmigung stattfinden, so Nierer. Eine entsprechende Kreditentscheidung sollte zumindest in Aussicht gestellt sein.
6. Einspeise ohne Vergütung
Das kann passieren, wenn man die Meldepflicht für Windenergieanlagen an die Bundesnetzagentur verpasst hat. Dann besteht keine Pflicht den Windstrom zu vergüten.
7. Behördliche Eingriffe nach Genehmigungserteilung
Nach Bundesnaturschutzgesetz kann eine Anlage teilweise abgeschaltet werden, etwa wegen Fledermäusen. Wenn Behörden ein falsche Verfahren bei Umweltverträglichkeitsprüfung und BImSchG wählen, kann dies nachträglich repariert werden. Solange kann die Anlage weiterlaufen.
8. Fehler in den Nutzungsverträgen
Das kann passieren, wenn die Nutzungsverträge sehr komplex werden, bei Poolmodellen für eine Flächenpacht, durch das Einberechnen von Kranstellflächen und so weiter. Durch Ausschreibungen hat sich das Thema verschärft. Die Pachthöhe soll bestimmbar sein. Die häufig gewählte prozentuale Flächenpacht ist aber keine feste Größe. Daher ist eine solche Regelung nicht empfehlenswerten. Nierer rät aber noch dazu, ein Reservierungsentgeld in den Nutzungsvertrag aufzunehmen.