Die große Verwaltungsregion rings um die Landeshauptstadt Hannover legt vor. Die beiden fachlich zuständigen Ausschüsse für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten (RNME) sowie für Umwelt und Klima (AUK) der Region stimmten einstimmig dafür, das Beteiligungsverfahren auf den Weg zu bringen. Es soll die Öffentlichkeit von Juni bis Ende Juli auf die bereits ausgeguckten möglichen Windkraftvorrangflächen mit einem Ausmaß von 2,5 Prozent des Regionsgebietes noch Einfluss nehmen lassen, um diese Flächenauswahl noch einmal anpassen, zu reduzieren und danach einen gültigen Flächenplan beschließen zu können. Diese Überarbeitung soll ab August stattfinden. Und im Dezember soll dann gemäß dem Zeitplan der Region der Beschluss der parlamentsähnlichen Regionsversammlung erfolgen. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Regionsausschuss am 16. Mai sich dem einstimmigen Votum der beiden Ausschüsse RNME und AUK anschließt.
Insgesamt haben die Regionalplanerinnen und Regionalplaner des 2.290-Quadratkilometer-Gebiets der Landeshauptstadt und ihrer Nachbarkommunen ringsum 45 Flächen mit zusammen rund 5.800 Hektar als ihren Vorschlag auf den Karten ausgewiesen. Zudem sehen sie 0,76 Prozent der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiete vor. Für diese Vorbehaltsgebiete sollen die Kommunen jeweils prüfen können, ob sie überhaupt für Windkraft geeignet sind oder nicht – und sie dann offenbar ablehnen können.
Damit legt eine innerhalb Niedersachsens sehr große Region vor, die bislang nur einen mäßigen Windparkzubau erlebt hat und mit 2,5 Prozent neu bestimmter Eignungsgebiete noch reichlich Potenzial für weiteren Ausbau beließe.
Derweil hat die Landesregierung mit den Landkreisen eine grundsätzliche Einigung zu einer angemessenen und zugleich akzeptablen Verteilung der Lasten beziehungsweise der Windparkkonzentrationen über das gesamte Bundesland hinweg gefunden. Das künftige Niedersachsen-eigene Windenergie-an-Land-Gesetz soll demnach eine Begrenzung von vier Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung pro Landkreis enthalten, damit auch in besonders für die Windkraftnutzung geeigneten Regionen die Akzeptanz für Windparks nicht verloren geht. Die jüngsten Potenzialstudien hatten eine sehr unregelmäßige Verteilung der Windparks je nach Eignung der Natur- oder Landschaftsräume und der Topographie vorgesehen. Einzelne Landkreise hätten demnach bis zu 4,9 Prozent ausweisen sollen. Im Gegenzug müssten nun einige Landkreise etwas mehr Fläche als bisher vorgesehen bereitstellen, betonte der Umweltminister Christian Meyer. „Ich freue mich sehr über die Solidarität der Landkreise untereinander und den gemeinsamen Willen, möglichst schnell viele Flächen und Genehmigungen für den Ausbau der Windenergie voranzubringen", sagte Meyer.
Bis 2026 will Niedersachsen so 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung ausgewiesen haben. Für die Region Hannover würde sich dies rechnerisch auf etwa 5.000 Hektar herunterbrechen lassen. Allerdings sieht eine zum Jahresbeginn veröffentlichte Potenzialstudie des Landes für die Region Hannover weit unter zwei Prozent der Landesfläche als Flächenbeitrag der Hauptstadtregion vor, weil eben ein großer Teil städtisch bebautes Gebiet ist.
Das bundesweite Windenergie-an-Land-Gesetz hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr eingeführt, um die Ausweisung von bundesweit zwei Prozent der Landesfläche durch die Bundesländer zu erzwingen. Dabei muss gemäß diesem Bundesgesetz auch noch bis Ende 2027 erst die Hälfte dieser Fläche ausgewiesen sein. Die vollständige Flächenzuweisung zur Windkraftnutzung muss sogar erst bis Ende 2032 erfolgt sein. Auch das bundesdeutsche Windenergie-an-Land-Gesetz skizziert wie das geplante Landesgesetz aus Niedersachsen unterschiedlich starke regionale Quoten gemäß der Eignung der Landschaften für die Windkraft. Die Bundesländerquoten reichen so von 1,8 bis 2,2 Prozent. Den Stadtstaaten gibt das Bundesgesetz nur eine Ausweisung von 0,5 Prozent der Landesfläche vor, für Niedersachen sind es 2,2 Prozent.
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