Fragt man die Windbranche, wie lange so eine Windturbine wohl läuft, ist die Antwort immer einhellig: „20 Jahre!“ Aber warum? Doch nur, weil sich die Betriebsdauer an der Genehmigungsdauer orientiert. Zwischen dem Verfallsdatum der BImSch-Genehmigung – 20 Jahre nach Inbetriebnahme – und dem technisch möglichen herrscht eine große Diskrepanz. Wir betreiben Wasserkraftwerke, die 1922 gebaut wurden. Das geht, wenn man seine Kraftwerke gut kennt, pflegt und die Systeme hin und wieder ertüchtigt. Auch Windparks können wie konventionelle Kraftwerke betrieben werden. So erreichen sie mindestens 25 Jahre Betriebszeit – mit Retrofit oder Komponentenerneuerungen sogar 40 Jahre.
Für den schonenden Anlagenbetrieb muss man nur eine einfache Frage beantworten können:
Wo liegt das größte Schadenspotenzial des Windkraftwerks? Das ist die Ausrichtung der Turbine zur Windrichtung. Diese Ausrichtung lässt sich mit einer eigenen Vermessung optimieren.
Leider berauben sich viele Betreiber dieser Möglichkeit, indem sie Vollwartungsverträge abschließen. Diese Verträge entmündigen den Betreiber, wodurch er keine Möglichkeit mehr hat, es besser zu machen. Dafür bekommt er einen Service, der immer schlechter ist als der, den er selbst machen kann. Bei der Vollwartung optimiert der Hersteller vor allem sich selbst: Sind die Techniker gerade in der Nähe, wird der Service gemacht – ob das gerade in einer windstarken Zeit ist oder nicht.
Herstellerversprechen halten nicht
Natürlich werden die Hersteller immer beteuern, dass sie die Turbine optimal betreuen. Dass das nicht so ist, haben wir an unseren eigenen Parks festgestellt. Dreidimensionale Ultraschallmessungen haben eine Abweichung von teilweise einigen Grad zwischen Turbinenausrichtung und Windrichtung ergeben. Die Schädigungen, die die Turbine hier im frühen Anlagenleben durch die Schräganströmung bekommt, reduziert die gesamte Lebensdauer. Gleiches gilt für die Blattwinkelverstellung – unsere Kontrollen haben ergeben, dass pro Windenergieanlage gern ein Blatt zwei Grad mehr pitcht als die anderen. Hier entstehen schädliche Unwuchten.
Alle Optimierungen erfordern zusätzliche Ausgaben und sollten daher innerhalb der Zeit gemacht werden, in der die Anlagen noch die volle EEG-Vergütung erhalten. Spätestens nach der Abschreibung der Windräder ist es zudem sinnvoll, über ein Retrofit nachzudenken. Wenn eine moderne Regelungstechnik oder ein neuer Generator die Effizienz um ein paar Prozentpunkte steigern können, sollte man das durchrechnen.
Weitere Kostenoptimierungen durch den Langzeitbetrieb der Windturbinen liegen in den Nutzungsentgelten für den Flächeneigentümer. Ist der einverstanden, kann ich die Nutzungsdauer sofort verlängern und ihn voll ausbezahlen. Statt die Gesamtpacht auf 20 Jahre zu verteilen und so bedingt durch Zinsen und Inflation Geld zu verlieren, gebe ich ihm lieber sofort das Geld für die künftige Leistung und spare ein paar Prozent.
Natürlich erhöht diese diskontierte Zahlung die Höhe des Investments. Wir haben mit Banken aber die Erfahrung gemacht, dass längere Partnerschaften auch in der Projektfinanzierung erwünscht sind. Das benötigte Darlehen mag sich verlängern, aber für die Bank wird es auch sicherer, da sich das Restrisiko des Parks auf eine einzige Unsicherheit, das Winddargebot, reduziert.
Der Vorteil aus Bankensicht: Der künftige Cashflow, alle Geldmengen, die der Windpark einnimmt, stehen ihr ungeteilt zur Tilgung zur Verfügung. Das honoriert die Bank trotz vergleichsweise längerer Darlehenslaufzeiten oft mit günstigen Konditionen.