Am Freitag hatte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flassbarth, eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes dafür ins Spiel gebracht. Die inzwischen auch anderen Medien durch das Bundesumweltministerium bestätigte Aussage machte der Staatssekretär in einem Interview mit der politischen Wochenillustrierten Der Spiegel. Würden aktuelle Verhandlungen über Artenschutzstandards zwischen den Bundesländern wie inzwischen absehbar nicht zum Ziel kommen, „müssen wir das bundesweit über eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes regeln“, sagte Flassbarth in dem Interview. Ein klares Regelwerk zum Umgang mit Vögeln im Konflikt mit der Windkraftnutzung könne Genehmigungen für Windenergieanlagen beschleunigen. Damit greift der Politiker jüngere Forderungen aus der Branche wie die des Leipziger Rechtsexperten Martin Maslaton auf.
Die Bundesländer verhandeln gemäß einer schon 2019 von Windenergieinteressenvertretern und Umweltschutz- sowie Klimaschutzverbänden mit dem Bundeswirtschaftsministerium getroffenen Vereinbarung über eindeutigere Standards im Artenschutz. Denn bislang sind artenschutzrechtliche Genehmigungen neuer Windparks viel von Auslegungen der einzelnen Behörden abhängig – sowie anfällig gegen Klagen von Wettbewerbsunternehmen und Artenschützern.
Flassbarth will außerdem jedem Bundesland einen festen Anteil der Windkraft an der Nutzung der Landfläche zuweisen. Bisher hatte das Bundesumweltministerium das Instrument einer Bundesnovelle für ein windkraftfreundlicheres einheitliches Artenschutzgesetz noch abgelehnt.
Die Energiebranchen-Interessenverbände BEE, BDEW, BNE, BWE, VDMA Power Systems und VKU begrüßten die Ungeduldsäußerung aus dem Bundesumweltministerium. „Eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Anwendung des Artenschutzrechts kommt dem Klimaschutz zugute und trägt zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie bei“, betonten die Verbände nun. Die Politik müsse „den Flickenteppich beim Artenschutz endlich beenden“.
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