Der gestern im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf eines neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist deutlich umfangreicher als der vorherige Entwurf. Geblieben ist die Sonder-Degression in § 46a "Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018". Die Vergütung verringert sich für nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommenen Anlagen zum 1. April 2017 um 1,2 Prozent und zum 1. Juni 2017 um 5 Prozent. Diese Sonderdegression von 6,2 Prozent soll die Branche noch einmal richtig ausbremsen, damit auch während der Übergangszeit niemand mehr auf die Idee kommt, Windenergie sei ein lohnendes Geschäft. Danach geht es mit vierteljährlichen Degressionen für neue Anlagen um 0,4 Prozent weiter.
Der VDMA erklärte, die Windbranche könne mit diesem Deckel leben, wenn er denn nicht in einem Mal, sondern verteilt über das Jahr kommt - damit sich bei den Herstellern nicht die Bestellungen bis zur Degression auftürmen. Doch der VDMA ist der Verband der Turbinenbauer. Die mittelständischen Planer sehen das etwas anders. Sie empfinden diese Degression als massive zusätzliche Bremse. Man kann sehr gut nachvollziehen, dass der Unmut hier wächst. Den die Kosten für die Planer sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Naturschutzgutachten, Genehmigungen und Pachten treiben die Planungskosten in die Höhe. Gleichzeitig sind die besten Standorte bebaut und die Einnahmen sinken daher ohnehin schon. Ausschreibungen fügen dem Ganzen einen hohen Risikofaktor hinzu. Keiner weiß tatsächlich, was am Ende unterm Strich übrig bleibt. Rückzug macht aber ab einem gewissen Zeitpunkt keinen Sinn mehr, wenn schon zu viele Planungskosten geflossen sind.
Als sei die Solarbranche nicht erst vor ein paar Jahren kaputt gegangen, geht das Wirtschaftsministerium jetzt wiederum brutal zur Sache. Kosten sparen, um beim Wähler zu punkten - schön und gut. Aber 1.: Was ist mit unseren Klimazielen? Ohne Sektorkopplung geht das nicht. Sobald diese aber in der langen Leitung der Regierung angekommen ist, werden wir viel mehr Regenerativstrom brauchen. Längst ist klar, dass das EEG 2016 gegen die Klimaziele wirkt und einen Schlingerkurs bedeutet, weil eine Abkehr von der Regenerativbremse unausweichlich erscheint.
Das Gute: Die sogenannte Weltformel ist nicht wieder aufgetaucht. Diese mehrere Seiten umfassende Formel, die kaum jemand verstanden hatte, sollte im Kern die Onshore-Windkraft so deckeln, dass diese ihren Ausbau an die anderen erneuerbaren Energien hätte koppeln müssen. Wäre also Solar besonders erfolgreich, bliebe für Wind weniger übrig. Die Formel ist unkommentiert verschwunden. Kosten und Ausbaumengen will das Bundeswirtschaftsministerium gleichwohl nicht dem Zufall überlassen. In Paragraph 2 heißt es daher: "Die Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sollen gering gehalten und unter Einbeziehung des Verursacherprinzips sowie gesamtwirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Aspekte angemessen verteilt werden." Die vorangegangene Formulierung "finanzielle Förderung" findet sich hier erst gar nicht wieder. Der Oshore-Ausbaupfad ist auf 2.800 Megawatt brutto für 2017 und 2018 festgelegt ("Dadurch kann die EEG-Umlage gegenüber dem EEG 2014 spürbar um 0,4 bis 0,5 Cent/kWh und damit auch unterm Strich entlastet werden). Das gesetzlich festgeschriebene Ziel von 40 bis 45 Prozent Regenerativstrom bis 2025 wird dem Vernehmen nach derzeit von der CDU torpediert, mit dem Ziel 40 Prozent festzuschreiben.
Bleibt die Frage, wie es sein kann, dass gleichzeitig großzügige Geschenke an die energieintensive Industrie verteilt werden? Denn stromkostenintensive Unternehmen müssen künftig nur maximal 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Die Befreiungen für Dreckschleudern werden also ausgeweitet, während im Koalitionsvertrag steht, dass die Begünstigung an die Umsetzung von wirtschaftlich und technisch sinnvollen Energieeffizienzmaßnahmen geknüpft werden soll. Die Regierung hat mal wieder beim Sparen vor allem den kleinen Mann im Visier, die Mittelständler, Solardachbesitzer, Bürgerenergiegenossen. Schade!