EEG 2021 nachgebessert und ergänzt durch Nachschärfung des Klimagesetzes, Repoweringgesetz, Grüner-Wasserstoff-, Speicher-, Biogasflexibilisierungs- und einige weitere Regelungen: Vieles hat die große Koalition zum Schluss noch auf den Weg gebracht. Auf welche maximal drei Details sind sie besonders stolz?
Johann Saathoff: Die gesetzlichen Regelungen aus dem Juni waren eher kleinteilig. Stolz bin ich vor allem auf den Kohleausstieg, das Klimaschutzgesetz und unsere unnachgiebige Haltung bei den erneuerbaren Energien. Seit Jahren müssen wir beim Thema EE gegen unseren Koalitionspartner argumentieren, der bei Fragen wie Abstandsregelungen für Windkraftanlagen oder Bruttostromverbrauch bis 2030 schlicht vor allem die Windkraft begrenzen wollte. Das konnten wir weitestgehend verhindern.
Nachzuschärfen bleibt, wie viel Erzeugungskapazität die Ausschreibungen bei Windenergie und Photovoltaik ab 2023 ausloben sollen. Was ist Ihr Plan und wann muss die Regelung feststehen, damit die Branche planen kann und auseichend in den Wettbewerb der Ausschreibungen geht?
Johann Saathoff: Ich hätte die Ausbaupfade bis 2030 gern schon viel früher festgelegt. Das federführende BMWi hat das aber auch noch nach dem Karlsruher Urteil verhindert. Selbstverständlich muss nach der Wahl das EEG schnellstens entsprechend novelliert werden, damit die Branche Planungssicherheit bekommt. Fünf Gigawatt netto pro Jahr sollten da meiner Meinung nach für Wind an Land veranschlagt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das die Bundesregierung zu schnellerem Handeln in der Klimapolitik verpflichtete, weil sie sonst Lasten an die nachfolgende Generation abschiebe. Das Klima diktiert das Tempo: Wohin richtet sich am besten die nächste größere Strukturreform – eher zu mehr CO2-Kostensteuerung oder hin zu mehr Sektorenkopplung durch Erleichterungen für Wasserstoffelektrolyse, Speicher, Eigenverbrauch, E-Mobilität?
Johann Saathoff: Wir sind da in einer Übergangsphase. Ich hoffe, dass der CO2-Ausstoß möglichst schnell das Steuerungsinstrument sein wird. Mit den neuen EU-Klimazielen wird es ja vielleicht bald schon keine nationale CO2-Bepreisung mehr geben und alles auf EU-Ebene abgewickelt. Genauso wird es ja auch einen Regulierungsrahmen für Wasserstoff geben. Wir werden sehen, in wieweit wir dann national noch Sonderregelungen werden treffen müssen.
Vom Netto-Grünstromexporteur zum Importeur CO2-armer Energie? Wird die Energiewende zunehmend zum außenpolitischen?
Johann Saathoff: Energiepolitik hatte natürlich schon immer eine geostrategische Komponente. Die Vorteile der Erneuerbaren kommen dabei aber erst schrittweise ins Spiel. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand. Nur so kann man sich, ohne der Umwelt oder den nachfolgenden Generationen zu schaden, unabhängig machen von missliebigen Lieferanten fossiler Brennstoffe. Die Vereinbarung zu Nord Stream 2 mit der Ukraine hat da sicher Beispielcharakter.