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Genehmigung

Bundesumweltministerium bremst Windparkplaner

Nicole Weinhold

Windparkplaner in Deutschland erleben seit einigen Jahren ein Verhinderungsgebaren, das es schwer macht, überhaupt noch etwas zurealisieren. Die Coronakrise hat die Situation jetzt weiter verschärft, denn die für Anträge und Genehmigungen zuständigen Behören befinden sich um Ausnahmezustand.

Laut Jörg Bringewat von der Kanzlei Bredow Valentin Herz werden derzeit aus dem Homeoffice heraus nur noch Genehmigungsverfahren abgeschlossen, die kurz vor dem Abschluss standen. Andere liegen brach. "Wir haben das Problem des Social Distancing. Besuch von Behörden sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt", so Bringewat. Wichtige Antragskonferenzen und verpflichtende Anhörungen erweisen sich jetzt als enorme Hürde.

Schreiben an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)

In dieser Situation hat das Bundesumweltministerium die Windbranche ausgebremst, statt sie zu unterstützen. In einem Schreiben an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), das der Redaktion vorliegt, hat das BMU zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren angesichts der Coronakrise folgendes zur Auslegung von Antragsformularen erklärt: "...Allerdings dürfte eine Veröffentlichung der Antragsunterlagen ausschließlich über das Internet auch in der Zeit der Corona-Krise nicht genügen und wäre mit rechtlichen Risiken behaftet." Maßgeblich sei, dass die gesamte Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme erhält. "Dies gilt auch für die kleiner werdende, aber auch 2020 nicht zu vernächlässigende Gruppe ohne Internetzugang oder ohne das erforderliche Wissen im Umgang mit Computer und Internet." Daher sollten die Unterlagen in den Räumlichkeiten der Behörden eingesehen werden können. Die Behörden könnten dann darlegen, dass und wo die Unterlagen einzusehen sind. Interessierte könnten dann einen Termin zur Einsicht mit den Behörden ausmachen. Diese könnten dann vor Ort den Zugang zu den Unterlagen ermöglich. Wenn es sich um eine UVP-pflichtige Anlage dreht, müssen die Antragsunterlagen auch in den Gemeinden in Standortnähe angelegt werden. Ob zudem noch ein Erörterungstermin stattfinden muss, entscheidet die Genehmigungsbehörde.

Soweit als die Erklärungen des BMU zu diesem Thema. Das Internet reicht also zur Antragsveröffentlichung nicht aus in Corona-Zeit. Hier hätte das Ministerium den dringend erforderlichen Windkraftausbau in Deutschland in dieser schwierigen Phase unterstützen können und der Online-Veröffentlichung Gewicht gegen können. Aber ganz offensichtlich fehlte es hier an Willenskraft.

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