Der Regionale Planungsverband (RPV) München schlägt 22 kleinere und größere Cluster an Windparkeignungsflächen im gesamten Planungsgebiet der südbayerischen Metropolregion vor. In einem nun vom RPV erarbeiteten Vorabentwurf stecken die Planungsexperten des kommunalen Flächenverbandes in der nördlichen Hälfte des Gebietes 16 eher kleinräumige Eignungszonen für die Windkraftnutzung ab, die noch wenigstens fünf Kilometer Abstand voneinander haben. Im Süden definiert die Planungskarte des Vorabentwurfs fünf großräumige Windkraftzonen mit großen Abständen zwischen diesen von mindestens 15 Kilometern. Eine dieser Windkraftzonen enthält zwei gesonderte voneinander räumlich getrennte Vorranggebiete, womit die Südhälfte auf deshalb sechs Vorrangflächen kommt.
Ziel der Planer war es nach eigenen Angaben, eine „Zersiedelung“ der Landschaft durch Windturbinenbauten zu vermeiden und die Windkraftfelder deshalb zu konzentrieren. Nach Süden hin soll die Planung freie Sichtachsen aus der Metropole München zum Alpenpanorama im Süden gewährleisten. Im Norden nimmt die Planung dagegen Rücksicht auf eine Vielzahl verstreuter Siedlungen. Sie soll hierbei erklärtermaßen eine optische Umzingelung der Ortschaften vermeiden. Die Lage und Ausdehnung von Windenergieflächen soll zudem in einem wie auch immer definierten zumutbaren Verhältnis zu den nahe liegenden Siedlungen stehen.
Durch solche Zonen haben die Planer in ihrem Vorschlag rund 126 Quadratkilometer für eine Windkraftnutzung abgegrenzt. Dies entspricht 2,3 Prozent der Landesfläche des Gebiets des RPV München.
Treiber für die neue Eifrigkeit der kommunalen Windenergieplaner ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) von 2023. Es verlangt, dass die Bundesländern zusammengenommen zunächst 2027 mindestens 1,4 Prozent der Fläche Deutschlands und schließlich bis Ende 2032 mindestens 2 Prozent der Landesfläche für Windkraftnutzung ausgewiesen haben. Den einzelnen Bundesländern weist das WindBG darüber hinaus in Abhängigkeit von deren landschaftlichen Möglichkeiten im Detail individuelle Flächenziele zu, um so zusammengenommen das gesamtdeutsche Flächenziel zu erreichen. Während manche Windenergie-Bundesländer im Norden 2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft freigeben müssen, soll Bayern wie auch Nachbarsüdland Baden-Württemberg auf 1,8 Prozent kommen. Die Bundesländer wiederum können ihren Planungsregionen ebenfalls wiederum individuelle Flächenziele vorgeben, um insgesamt ihre Bundesland-eigenen Flächenziele zu erreichen.
Der RPV-München-Vorabentwurf schlägt demnach deutlich mehr Flächenausweisungen für Windkraft rings um München vor, als es das Gesetz im Mittel für das Bundesland Bayern vorgibt. Allerdings müssen die im RPV vereinten 185 Gemeinden und 8 Landkreise sowie die Landeshauptstadt München in einem weiteren demokratischen Prozess ihren Bürger und Unternehmen die Möglichkeit zu Einsprüchen und Ergänzungswünschen geben. Dann müssen sie in einem genau definierten Diskussionsprozess innerhalb des RPV einen abschließenden Entwurf vereinbaren. Dabei können auch einzelne Vorranggebietsideen aus dem Plan wieder verschwinden. Bis Anfang 2026 will der RPV die Regionalplanänderung bei den Windkraftzonen beschließen.
Bayern war in den vergangenen Jahren das Schlusslicht bei Windparkerrichtungen, weil die Staatsregierung in München einen bundesweit einmaligen und besonders strengen Mindestabstand für die Planung neuer Windparkprojekte von Siedlungen vorgeschrieben hatte. Diese Regelung sah die zehnfache Gesamthöhe der Windenergieanlagen vor, weshalb sie 10 H hieß. Die 10-H-Regelung spielt im Regionalplanvorentwurf der Münchner Großregion offenbar keine besondere Rolle mehr.
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