Der Deckel für die Förderung von Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Leistung 52 Gigawatt erreicht, wird wegfallen. Zumindest das ist eine positives Ergebnis der langen Nacht der Beratung des Klimakabinetts mit Blick auf den Ausbau von Ökostromanlagen. Mehr war offensichtlich nicht drin. Das geforderte Bekenntnis der Bundesregierung zu den Erneuerbaren ist nicht zu haben. Sie hat weder die Ausbauziele angehoben, um bei der Stromversorgung endlich auf den Zielpfad zu kommen. Denn längst werden hier zumindest für die Photovoltaik zehn Gigawatt pro Jahr gefordert. Sonst wird es nichts mit dem Klimaschutz im Energiesektor. Noch hat sie das administrative Regelungsmonster des Mieterstromgesetzes endlich entrümpelt oder gar die Unterstützung solcher Energiewendeprojekte verbessert, mit denen die Mieter ebenfalls ihren Teil zum Klimaschutz direkt vor Ort leisten können. Für den Mieterstrom besteht zumindest noch Hoffnung, auch wenn das heute vorgestellte Klimaschutzprogramm nur eine Prüfung vorsieht, ob nicht vielleicht doch die Rahmenbedingungen vereinfachen lassen.
1.000-Meter-Regelung eingeführt
Ziemlich leer ausgegangen ist die Onshore-Windkraft. Im Gegenteil: Die Bundesregierung schießt eine volle Breitseite gegen die Windkraftanlagen an Land – angeblich um die Akzeptanz zu verbessern, wie es Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Vorstellung des Klimaschutzprogramms 2030 formuliert. Das wird als Grund vorgeschoben, dass Windkraftanlagen erst in einem Abstand von 1.000 Metern von Wohngebieten gebaut werden dürfen. Wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz da auf die Idee kommt, dass der Ausbau von Ökostromanlagen wieder stattfinden könne, bleibt sein Geheimnis. Denn das Umweltbundesamt hat ausgerechnet, dass mit dieser Abstandsregelung das Potenzial der Windkraft in Deutschland halbiert.
Söder verteidigt bayerischen Sonderweg
Immerhin wird es einen Ländervorbehalt geben. Denn innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung haben die Bundesländer die Möglichkeit, geringere Mindestabstände festzulegen. Das wird in Bayern mit einer Regierung unter Markus Söder nicht zu machen sein. „Bayern bleibt Bayern“, sagt er mit Blick auf die Tatsache, dass er erfolgreich auf der 10H-Regelung für die Windkraft im Freistaat beharrt hat.
Offshore-Ausbauziele erhöht
Im Gegenzug dazu kann die Offshore-Windkraft optimistisch in die Zukunft blicken. Denn hier wird die Bundesregierung das Ausbauziel auf 20 Gigawatt im Jahr 2030 anheben. „Denn wir können nicht aus der Kohle aussteigen, ohne die erneuerbaren Energien auszubauen“, wie Olaf Scholz betont. Zumindest da liegt er richtig. Doch Konsequenzen in Form von einfacheren Rahmenbedingungen für alle Ökostromanlagen folgen kaum.
Austauschprämie für Uraltkessel eingeführt
Zumindest im Gebäudesektor besteht Hoffnung. Denn da will die Bundesregierung üppig unterstützten. So soll der Umstieg von einer alten, fossil befeuerten Heizung auf eine effiziente Wärmeversorgung gefördert werden. Wer sich für einen Heizungstausch entscheidet, bekommt 40 Prozent der Investitionskosten als Austauschprämie erstattet. Dabei ist aber nicht der Einsatz von erneuerbaren Energien zwingend vorgeschrieben. Denn wo erneuerbare Wärme nicht möglich ist, kann der Hauseigentümer auch auf eine Kombination mit einem Erdgaskessel umsteigen.
Üppige Förderpakete geschnürt
Zudem wird es eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen geben und eine Bundesförderung für effiziente Gebäude soll die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen im Gebäudesektor zu einem einzigen Förderangebot bündeln. Neben der Unterstützung für die industrielle Prozesswärme auf Basis erneuerbarer Energien wird es auch umfangreiche Förderprogramm im Verkehrssektor geben. Das bedeutet nicht nur Kaufprämien für Elektroautos und Ausbau der Ladeinfrastruktur, sondern unter anderem auch 85 Milliarden Euro zusätzlich für die Deutsche Bahn bis 2030 und Ausbau von Radwegen. Zudem soll die Mehrwertsteuer für Bahnfahrkarten auf sieben Prozent gesenkt werden. Ganz auf die Mehrwertsteuer für alle Bahnfahrkarten verzichten wollte die Bundesregierung dann doch nicht.
CO2 bekommt einen Preis
Finanziert werden soll das alles durch zusätzliche Einnahmemöglichkeiten, die Olaf Scholz aufzählt. Dazu gehören neben den Einnahmen aus dem europäischen Zertifikatehandel, wo sich die Bundesregierung für einen Mindestpreis einsetzen will, auch eine neue KfZ-Steuer. Ab 2021 wird die Bemessungsgrundlage nicht mehr der Hubraum des Fahrzeugs, sondern hauptsächlich der CO2-Ausstoß pro Kilometer. Wenn das Auto mehr als 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer emittiert. Zudem wird es eine zusätzliche Steuer auf Flugtickets geben. Für diese wird es dann auch einen Mindestpreis geben, um Dumpingangebote zu verhindern. Als vierte Einnahmequelle nennt Olaf Scholz eine zusätzliche CO2-Komponente in der Berechnung der Lkw-Maut. Außerdem soll durch ein Preis für Kohlendioxid eingeführt werden. Diese soll nicht als Steuer, sondern zunächst als Festpreis gezahlt werden.
Zertifikatepreis auf Ramschniveau
Für das Jahr 2021 setzt die Bundesregierung hier lächerliche zehn Euro an, die auf jede ausgestoßene Tonne CO2 außerhalb des europäischen Zertifikatehandels fällig wird. „Wir steigen mit einem sehr niedrigen Preis ein, um die Menschen mitzunehmen“, sagt Angela Merkel. „Erst danach kommen wir langsam zu einem höheren Preis. Das ist ein Kompromiss, der Langzeitwirkung entfalten und zu einem funktionierenden Zertifikatepreis führen wird, der auch Lenkungswirkung hat. Dazu kommen ja auch noch die Anreize und Förderungen. In Kombination wird das wirken“, verspricht sie.
Ob der Preis von 35 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025 eine Lenkungswirkung entfaltet, wird sich zeigen. Immerhin liegt er weit unter dem, was Experten für einen Preis halten, der Wirkung erzielt. Agora Energiewende setzt da mindestens 50 Euro pro Tonne an. Diese könnten ab 2026 erreicht werden. Denn dann werden die Zertifikate versteigert, bei einem Mindestpreis von 35 und einem Höchstpreis von 60 Euro pro Tonne.
EEG-Umlage sinkt
Ob diese Grenzen so bleiben, wird die Bundesregierung bis dahin noch festlegen. Denn „das Klimakabinett wird weiter bestehen bleiben“, verkündet Angela Merkel. „Es wird überprüfen, ob wir mit den Maßnahmen unsere Ziele erreichen und bei Bedarf nachsteuern.“ Voraussetzung ist natürlich, dass sich die nachfolgenden Regierungen auch daran halten.
Um die Wähler nicht zu verärgern hat die Bundesregierung noch zusätzliche Entlastungen eingeführt, die teilweise komplett widersinnig sind. So wird sie die höheren Kosten für das Autofahren durch den CO2-Preis über eine höhere Pendlerpauschale ausgleichen, die um fünf Cent pro Kilometer steigt. Außerdem will sie die EEG-Umlage ab 2021 senken. Ob dann das Bundesfinanzministerium für einen Ausgleich auf dem EEG-Konto sorgt, bleibt dabei bisher noch ein Geheimnis. Außerdem wird die EEG-Umlage ab 2021 ohnehin sinken, da dann die ersten Anlagen aus der 20jährigen Förderung herausfallen. Dabei bleibt unklar, ob die Absenkung der EEG-Umlage zusätzlich zu diesem Rückgang gesenkt werden soll. Fest steht aber, dass der Zahlungsanspruch der Anlagenbetreiber unberührt bleibt. Damit werden die Regelungen zumindest nicht schlechter und das ist ja auch schon mal was.