Tilman Weber
Der Kommission gehören 28 Politiker, Firmenvertreter, Umweltschützer, Wissenschaftler und Arbeitnehmervertreter an. Der hier zu lesende Abschlussbericht mit der Empfehlung zum Kohleausstieg stellt hohe zweistellige Milliarden-Euro-Summen als Hilfen für Industrie und Stromverbraucher im Falle eines Anstiegs der Strompreise in Aussicht sowie für Hilfen an die Bundesländer, den Strukturwandel ohne gravierende Arbeitsplatzverluste zu bewältigen.
Ausstiegspfad erst bis 2023, dann bis 2030
Und das empfiehlt die Kohlekommission - die von der Bundesregierung eingesetzte "Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung":
1. Bis 2023 beziehungsweise Ende 2022 sollen Stein- und Braunkohlekraftwerke mit einer Erzeugungskapazität von zusammen mindestens 12,5 Gigawatt (GW) vom Netz gehen. Dabei empfiehlt die Kommission im Einzelnen eine Stilllegung von 5 GW an Braunkohle- und 7,7 GW an Steinkohle-Kraftwerksleistung. Das würde die Kohlekraft auf jeweils 15 GW Braun- und Steinkohlekraft reduzieren. Welche Kraftwerke dafür wann vom Netz gehen müssen und mit welchen Entschädigungen für die Betreiber dies verbunden sein wird, das wird nach dem Willen der Kommission durch eine einvernehmliche vertragliche Regelung des Staats mit den Kraftwerksbetreibern entschieden. Zum Vergleich: Im November 2017 hatte ein abschließend abgestimmtes Strategiepapier zum Kohlekraftausstieg des Wirtschaftsministeriums verlassen und war an Medien gelangt. Es besagte, dass mindestens sieben GW bis Ende 2022 gefahrlos vom Netz gehen könnten.
2. Für Kohle-Kraftwerksneubauten soll es keine neuen Genehmigungen mehr geben.
3. Bis 2030 will die Kohlekommission die Gesamtkapazitäten von Braun- und Steinkohle – gerechnet ohne für Notsituationen vorgehaltene Reserveleistungen – auf 9 und 8 GW reduziert sehen.
4. 2038 soll das letzte Jahr sein, in dem Elektrizität aus Kohle ins Stromnetz fließen darf. Falls es „energiewirtschaftlich“, „betriebswirtschaftlich“ und „beschäftigungspolitisch“ möglich ist, darf die Politik das Schlussdatum auch um höchstens drei Jahre auf Ende 2035 vorziehen. 2032 soll dafür eine Prüfung stattfinden, ob die Energiewirtschaft schon früher als 2038 einen kompletten Verzicht auf Kohlestrom bewältigen kann. Sie soll dann analysieren, ob a) der Ausstieg erfolgen kann, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, ob b) die Kohlekraftwerksfirmen den früheren Ausstieg bewältigen können und ob c) sich der Wegfall der Arbeitsplätze rechtzeitig durch entstehende neue Arbeitsplätze in neuen Unternehmen ausgleichen lässt. Zum Vergleich die weitreichendsten Forderungen von Klimaschützern zielten auf einen Kohlekraftausstieg bis 2030, Verteidiger der Kohlekraft hatten auf einem Weiterbetrieb der letzten Kohlekraftwerke bis etwa 2045 plädiert.
5. Die Kommission empfiehlt, dass die Bundesregierung wie von der Europäischen Union zugelassen, ab 2021 jährlich so viel CO2-Zertifikate aus dem Europäischen Emissionshandelssystem herausnimmt, wie das parallel erfolgende Abschalten von Kohlekraftwerken in Deutschland die Emissionen zurückgehen lässt.
Mehr Erneuerbare, regelmäßiges Monitoring
6. Die Bundesregierung soll die jährlichen Ausbauvolumen für zusätzliche neue Erzeugungskapazitäten der Erneuerbare-Energien-Anlagen an ihr eigenes Ausbauziel eines Anteils von 65 Prozent an der Stromversorgung im Jahr 2030 anpassen. Dafür muss sie dann das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren und auch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, um verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen.
7. 2023, 2026 und 2029 soll es durch „unabhängige Experten“ Überprüfungen der Entwicklungen im Strommarkt, in der Beschäftigung, im Erreichen der Klimaschutzziele, bei Strom-Versorgungssicherheit, regionaler Wertschöpfung und strukturpolitischen Zielen geben.
Hohe Zahlungen an Bundesländer und an Industrie
8. Die Befreiung stromintensiver Unternehmen will die Kommission beibehalten sehen. Außerdem sollen Unternehmen und Bürger für eventuell durch den Kohlekraftausstieg verursachte höhere Kosten einen Ausgleich bekommen. Dieser könnte jährlich zwei Milliarden Euro betragen.
9. Die Bundesländer mit großer Kohlekraftwerks- und Tagebauwirtschaft sollen Unterstützung für die Einleitung und Umsetzung eines notwendigen Strukturwandels erhalten. Sie bekommen jährlich zwei Milliarden Euro an Unterstützung, wobei 1,3 Milliarden Euro zweckgebunden für bestimmte Infrastrukturprojekte fließen sollen.
10. Eine Überarbeitung des Steuern- und Abgabensystems soll die Sektorenkopplung fördern: Die Umwandlung überschüssigen Grünstroms in Zeiten zu geringen Stromverbrauchs in andere Energieformen wie Treibstoffe für den Verkehr oder Wärme zum