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Deutlich höhere Einnahmen für Gemeinden bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Klimaschutz ist unsere dringendste gesellschaftliche Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb ist es gut, dass der Bundestag nun beschlossen hat, im §6 des Erneuerbare Energien Gesetzes vorzusehen, dass Standortgemeinden von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt werden können.

Bisher war dies nur für Windenergieanlagen möglich, neu hinzugekommen sind die Photovoltaik-Freiflächenanlagen (siehe oben). Hier der Link zum kompletten Bundestagsbeschluss, besonders relevant sind in diesem Zusammenhang S. 32-33.

Eine Beispielrechnung: Bei einer installierten Leistung von 1 MW ergibt sich ein jährlicher Betrag von ca. 2.000 Euro für die Standortgemeinde bzw. die Standortgemeinden.

Gerade größere Freiflächenanlagen werden damit für Gemeinden finanziell interessant, denn der Betrag steigt mit der erzeugten Kilowattstundenzahl der Freiflächenanlage und kann bei einer Anlage mit 20 MW bereits 40.000 Euro pro Jahr betragen, über 20 Jahre Laufzeit insgesamt 800.000 Euro zzgl. Zinseffekt.

Dies gilt aber nur für Freiflächenanlagen mit EEG-Vergütungsberechtigung, also insbesondere im Bereich von 200 Metern rechts und links von Autobahnen und Schienen und auf Konversionsflächen. Gemeinden mit anderen Flächen, die keine EEG-Vergütungsberechtigung aufweisen, kommen nicht in den Genuss der 0,2-Cent-Regelung. Zumindest falls der Betreiber der Freiflächenanlage diese nicht auf eigene Kosten auszahlt, denn eine Rückerstattung der Kosten durch den Netzbetreiber kommt in diesem Fall nicht in Betracht. 

Die Vereinbarung über Zuwendungen dürfen zwischen Betreiber und Gemeinde schon vor der Genehmigung der Freiflächenanlage geschlossen werden, jedoch nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans für die Fläche zur Errichtung der Freiflächenanlage.

Dabei ist zu betonen, dass die Gemeinden das letzte Wort haben und im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung entscheiden, wo eine Solarfreifläche etwa als sogenanntes „Sondergebiet Freiflächen PV-Anlage“ oder auch „Sondergebiet Solarenergienutzung“ ausgewiesen wird - und wo nicht. Gerade entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen sollten die Gemeinde aber dem Klimaschutzziel und den ggf. bald möglichen Erweiterungsmöglichkeiten entsprechen und die dort verfügbaren Flächen auch wirklich als Solarfreiflächen ausweisen.

Interessierte Grundstückseigentümer können sich beim Autor informieren, ob Ihre Flächen für die Zahlung der 0,2 Cent je Kilowattstunde an die Standortgemeinde in Frage kommen. Email: philipp@schmagold.de

Autor:

Philipp Schmagold, Lehrbeauftragter der Fachhochschule Kiel, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes Windenergie (BWE).