Gemeinsam mit dem Solarpaket 1 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) drei Verordnungen erlassen, die die technischen Anforderungen beim Netzanschluss von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern neu gestalten. Bei den drei Verordnungen, die am 17.05.2024 in Kraft getreten sind, ändern zwei Verordnungen die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV). Die zusätzliche die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) ergänzt die NELEV. Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen des Solarpakets auch noch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entsprechend geändert.
Mehr Ausnahmen bei der Zertifizierung
Im Mittelpunkt der Novelle steht die Zertifizierung von Photovoltaikanlagen. Denn die NELEV sieht jetzt mehr Ausnahmen bei der Zertifizierungspflicht. Bisher galten diese nur für Anlagen am Niederspannungsnetz. In Zukunft sollen aber alle Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 500 Kilowatt ausgenommen werden, wenn sie maximal mit einer Leistung von 270 Kilowatt ins Netz einspeisen – unabhängig von der Spannungsebene. Für diese Generatoren ist kein Anlagenzertifikate nötig. Ein vereinfachter Nachweis über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller reicht jetzt aus.
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Neue Anschlussregeln in Arbeit
Um diese Regelung schnell umsetzen zu können und gleichzeitig die Systemsicherheit aufrechtzuerhalten, wird das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE-FNN) zeitnah die Technischen Anschlussregeln (TAR) überarbeiten. Bis dahin werden einige wenige zusätzliche materielle technische Anforderungen in vereinfachter Form in der EAAV geregelt.
Digitales Register für Zertifikate geplant
Um für die Zukunft gewappnet zu sein, wird außerdem ein digitales Registers geschaffen, in das die Hersteller ihre Einheiten- und Komponentenzertifikate für sämtliche Spannungsebenen verpflichtend eintragen müssen. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Forderung der Energiebranche. Das Register wird eine Datenbank sein, die über das Internet ungehindert zugänglich ist. Es dient als Grundlage für die Digitalisierung und Marktüberwachung. Dadurch soll nicht nur der Netzanschlussprozess – auch für die Netzbetreiber – vereinfacht, sondern auch mehr Verbindlichkeit bei der Einhaltung der technischen Anforderungen erreicht werden.
Netzbetreiber verlassen sich auf Zertifikate
Dadurch soll sich der Netzbetreiber auf den Status des Zertifikats jeder einzelnen Komponente verlassen können. Denn die Hersteller sind verpflichtet, immer den aktuellen Status im Register anzugeben. Dadurch müsse der Netzbetreiber keine eigenständige Prüfung der Zertifikate mehr vornehmen. Zukünftig müssen die Anlagenbetreiber dem Verteilnetzbetreiber nur noch die Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters nennen. Der Netzbetreiber kann dann automatisiert alle notwendigen Daten aus dem Register anrufen. Wann dieses Register umgesetzt wird, ist nicht gesetzlich geregelt.
Solarpaket 1: Welche neuen Regelungen wird es geben?
Updates nur begrenzt möglich
Allerdings werden dann Updates der Betriebssoftware auf die aktuellen Gegebenheiten komplizierter. Denn dann entspricht der aktuelle Status nicht mehr dem bei Inbetriebnahme der Anlage. Der Ball liegt dann bei den Herstellern. Diese müssen Sicherstellen, dass bei der Aktualisierung der Betriebssoftware die elektrotechnischen Eigenschaften der Anlage, wie sie von jedem einzelnen Netzbetreiber separat vorgegeben werden, nicht überschrieben werden. (su)