Katharina Wolf
Das EEG 2021 ist seit zehn Tagen in Kraft und die Kritik reißt nicht ab. Vor allem die auf den letzten Metern eingearbeiteten Änderungen rufen Ärger hervor.
Nun hat sich der Bundesverband Erneuerbare Energien zu Wort gemeldet. Vorsitzende Simone Peter kritisiert die Neuregelung des §28, in den die Ausschreibungungsvolumina geregelt werden. Denn: Zeichnet sich eine Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge vor der Auktion ab, soll die Bundesnetzagentur jetzt das Volumen kürzen. So gelten für Wind an Land zwei Bedingungen, die zeigen, ob eine Unterzeichnung zu erwarten ist:
- Die Summe aus den im Register neu gemeldeten Genehmigungen und der im vorangegangenen Gebotstermin nicht zugelassenen Gebote liegt unter dem Ausschreibungsvolumen der kommenden Auktion.
- Die im vorangegangenen Gebotstermin eingereichte Gebotsmenge war kleiner als die ausgeschriebene Menge des Gebotstermins.
Das neue Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins soll dann höchstens der Summe der Leistung der seit dem vorangegangenen Gebotstermin dem Register gemeldeten Genehmigungen und der Gebotsmenge der im vorangegangenen Gebotstermin nicht zugelassenen Gebote entsprechen.
„Kein Wettbewerb mehr möglich‟
BEE-Präsidentin Simone Peter kritisiert diese Regelung scharf. Damit werde die Zielerreichung des notwendigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien entscheidend gefährdet. 2020 waren sechs von sieben Ausschreibungen Wind an Land unterzeichnet. Verantwortlich sei der große Einfluss des EU-Beihilferechts auf das Gesetz: „Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden. So wird Wettbewerb ins Absurde geführt und die Branche zusätzlich verunsichert. Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG rächt sich nun“, so Peter.
Es sei zu befürchten, dass die Gestaltungsfreiheit auch zukünftig beschnitten werde, und der Gesetzgeber die Ausbaupfade nicht mehr selber festlegen könne. Zudem sei es völlig unverständlich, warum bis heute im bestehenden Ausschreibungsdesign nicht durch mehr Angebote ausreichender Wettbewerb hergestellt wurde. „Wettbewerb setzt ein breites und starkes Angebot voraus. Die gesetzlich verordnete Verknappung suggeriert dagegen kurzfristig Wettbewerb, erreicht aber schon mittelfristig das Gegenteil. Die Festlegungen zum Ausbaupfad und zu den Strommengen verkommen damit zur Symbolik. So zerschlägt man den Markt, statt ihn anzureizen. Damit werden gleichzeitig die Ziele von Energiewende und Klimaschutz gefährdet“, betonte Peter. Solange es im Windenergiebereich weiterhin Genehmigungshindernisse und zu wenig Flächen gebe, sei auch dadurch ein fairer Wettbewerb behindert. „Die Bundesregierung hat ihre Aufgabenliste „Windenergie an Land“ immer noch nicht vollständig abgearbeitet. Insgesamt ergibt dies ein ernüchterndes Bild für den Leistungsträger Windenergie,“ so Peter.