Martin Maslaton
Die neue CDU-SPD-Grünen-Koalition in Dresden hat sich einen Koalitionsvertrag gegeben, der ein echtes Umsteuern für die Windenergie bedeutet. Schon im Sommer 2020 soll ein Energie- und Klimaprogramm den Weg aufzeichnen, „dass der Freistaat Sachsen nach dem Ende der Braunkohlenutzung seinen Strombedarf bilanziell vollständig mit erneuerbaren Energien decken kann“. Das wäre schon 2038.
Das Energie- und Klimaprogramm soll sich dabei „an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren“. Als Zwischenziel für 2024 sind 4 TWh vereinbart, „von dem der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll“.
Erstaunlicher Schwenk: Auch die IHK Leipzig bekennt sich zu Klimazielen 2020
In Sachsen ist ein dramatischer Schwenk zu bestaunen, mit dem das Land seine persönliche Stein- und Kohlezeit hoffentlich hinter sich lässt. Denn: Auch die IHK zu Leipzig bekennt sich in den gerade verabschiedeten „Wirtschaftspolitischen Positionen 2020“ zu den Klimazielen 2050 und drängt auf den Umbau des Steuer- und Abgabensystems zugunsten von Sektorenkopplung und ganzheitlicher Energiewende. Darüber hinaus fordert sie in ihrem neuen Positionspapier den „beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien … durch die Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung von Windenergie im Rahmen der Raumplanung und durch vereinfachte Genehmigungsverfahren“. Ein Punkt, mit dem der Wirtschaftsverband den Rahmen klimapolitischer Sonntagsreden wohltuend verlässt.
Sachsen will Vorreiter sein
Die neue sächsische Regierung will sogar Vorreiter werden: „Wir wollen den Klimaschutz als Staatsziel in der Sächsischen Verfassung verankern“, heißt es einleitend im Energie- und Klimakapitel des Vertrags.
Das hätte mehr als nur symbolischen Charakter: Gerade bei den Verfahren rund um die Genehmigung von Windparks nehmen Gerichte die Abwägung von Schutzgütern untereinander vor. Es geht beispielsweise um Artenschutz, Naturschutz, den Schutz der Anwohner und die Rechte des Luftverkehrs. Die Staatszielbestimmung „Klimaschutz“ würde die Auslegung von Gesetzen und die Ermessensausübung von Gerichten und Behörden unmittelbar beeinflussen. Im Alltag würden mehr Abwägungen zugunsten der „Energiewende-Techniken“ wie Windkraft und Solarenergie ausfallen.
Natürlich wissen wir auch schon aus den heutigen Länderverfassungen und dem Grundgesetz: Staatszielbestimmungen können in ihrer Wirkung immer nur so durchschlagend sein wie die gesellschaftliche Kraft dahinter. Aber in Sachsen scheinen sich die gesellschaftlichen Kräfte gerade neu aufzustellen. Endlich mal gute Energiewende-Nachrichten aus dem Land zwischen Dresden und Leipzig.
Der Autor dieses Textes, Martin Maslaton, ist Rechtsanwalt und Professor für das Recht der Erneuerbaren Energien in Leipzig.
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