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Ampelkoalition will Sonderwachstumszonen für Windkraft noch ermöglichen

In der großen Menge sieht das sich nun abzeichnende Solarpaket gesetzliche Erleichterungen für Photovoltaikprojektierungen, verbesserte Vermarktungs- oder Nutzungsmöglichkeiten für den Solarstrom sowie weniger Ausschlüsse von Mindestvergütungstarifen vor. Zudem aber soll es nun auch die seit November von der Europäischen Union (EU) durch ihre Richtlinie RED III ins Spiel gebrachten Beschleunigungsgebiete ausweisen lassen. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, insbesondere aber auch für neue Windparks an Land können die EU-Mitgliedsländer noch innerhalb der Halbjahresfrist nach dem Erlass der EU-Direktive bis 24. Mai solche Sonderzonen auf zuvor schon als Eignungsgebieten ausgewiesenen Flächen festlegen.

In den Gebieten müssen Umweltverträglichkeitsprüfungen und Verträglichkeitsprüfungen für die sogenannten FFH-Naturschutzgebiete nicht mehr für die Projektprüfung stattfinden. Auch weitere spezifische Prüfpflichten aus dem EU-Umweltrecht entfallen. Es genügt eine Prüfung aufgrund schon vorliegender Daten. Sollte dabei die Gefahr von erheblichen unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen durch den Windpark für die Umwelt festzustellen sein, droht aber eine Nachprüfung insbesondere auch in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach einem halben Jahr. Die EU-Mitgliedsstaaten können aber auch rechtlich festlegen, dass nicht die Genehmigung bedroht ist, sondern bei einer Umweltunverträglichkeit auch Ausgleichszahlungen oder Umweltschutzmaßnahmen an anderer Stelle das Windparkprojekt wieder zulässig sein lassen.

Die Genehmigungsverfahren zur Zulassung von Windparks müssen in den Beschleunigungsgebieten binnen zwölf Monaten zum Abschluss kommen – einmal sechs Monate Verlängerung ist noch zulässig. Bei Offshore-Projekten darf es maximal zwei Jahre dauern, bei Repoweringanlagen nur sechs Monate. Beim Repowering von Meereswindkraftanlagen sollen Genehmigungen binnen zwölf Monaten vorliegen.

Noch muss die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Beschleunigungsgesetz erarbeiten, um ihn noch rechtzeitig vor 25. Mai vorlegen zu können. Insgesamt sind 27 Monate Zeit, um die Beschleunigungsgebiete auszuweisen.

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