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Windparkausbau

Länder räumen mehr Flächenbedarf ein

Der erste Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Ausbau der Erneuerbare-Energien-Erzeugungskapazitäten in Deutschland biete „eine gute Grundlage für einen konstruktiven Dialog zwischen der Windenergiebranche und den Bundesländern“, lobte der Bundesverband Windenergie (BWE) am Donnerstag. Der am 22. Oktober vorgelegte Bericht „zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG 2021“ hatte mit Verweis auf eine Studie des Bundesumweltamtes eine bestehende Lücke bei den Ausweisungen von Windparkentwicklungsflächen für Turbineninstallationen bis 2030 von 600 Quadratkilometern und damit von 20 Prozent eingeräumt. Außerdem hatte der Bericht die stark unterschiedliche Beteiligung der Bundesländer an den Flächenausweisungen festgehalten, die nicht zuletzt auf fehlende Flächenziele in gleich sechs der 13 Flächenländer zurückzuführen ist.

Der Bericht unterstreiche, betonte BWE-Präsident Hermann Albers, dass die in den aktuellen Sondierungsgesprächen für eine mögliche sogenannte Ampelkoalition einer neuen Bundesregierung „verankerten Themen richtig sind“. Albers verwies in diesem Zusammenhang erneut auf die Forderung der Windkraftbranche auf einen Ausbau der Windkraft auf zwei Prozent der Landesfläche.

Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss war in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom vergangenen Dezember, dem zu Jahresanfang in Kraft getretenen EEG 2021, als Gremium entstanden, das eine Überwachung der Fortschritte in Richtung der Erneuerbare-Energien-Ausbauziele auf Bundesländerebene garantieren soll. Dieses Monitoring soll dazu führen, dass der Ausbau in der Fläche insgesamt die offiziellen bundesweiten Energiewende- und Klimaschutzziele erreichen lässt. Erstmals hatte der Bund-Länder-Kooperationsausschuss im März getagt, und das Grundgerüst des Monitorings verabschiedet.

Der nun erste Bericht des Ausschusses vergleicht die bisherigen Flächenausweisungen der Bundesländer unter Berücksichtigung auch einiger nach Klagen rechtsungültig gewordenen Ausweisungen in den Regionalplänen mit den Berechnungen der Studie des Bundesumweltamtes. Demnach müssten alleine für einen Ausbau der Windenergieerzeugung an Land auf 71 Gigawatt (GW), wie noch im EEG 2021 vorgesehen, 0,8 Prozent der Landesfläche als Entwicklungsgebiet zur Verfügung stehen. Allerdings müssten in dieser Berechnung die Flächen dann bis 2030 komplett mit neuen Anlagen im Nennleistungsbereich von 4,9 bis 6,2 Megawatt bei 165 Meter Rotordurchmesser bestückt sein. Der Bericht verweist darauf, dass die Studie auch einen Ausfall von 30 Prozent dieser ausgewiesenen Flächen bereits einkalkuliert, die in der Realität sich als nicht nutzbar erweisen würden. Zugleich würden außerhalb der Flächen über 2030 hinaus weiter bestehende Altwindparks den Flächenbedarf einerseits reduzieren. Andererseits verblieben aber über 2030 hinaus auch Altwindparks mit kleineren Anlagen in den ausgewiesenen Flächen, deren Betreiber diese nicht durch neue Windparks ersetzen ließen – was den Bedarf dann wieder erhöhen würde.  

Der Bericht verweist aber auch auf einen anzunehmenden noch höheren Flächenbedarf. Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) jüngst eingeräumte Mehrbedarf an Erneuerbare-Energien-Strom für den Umbau der Energieversorgung insbesondere auf Elektromobilität im Verkehr und auf eine Versorgung mit CO2-frei produziertem grünem Wasserstoff als zusätzlichem Energieträger den Ausbau der Windenergie auf 80 GW bis 2030 erfordern. Dies entspräche zumindest den im BMWI gehandelten eher konservativen Szenarien). Hierfür hatte die Studie des Bundesumweltamtes statt eines angenommenen bundesweiten Flächenbedarfs für Windparkentwicklungen von 3.000 Quadratkilometern einen Flächenbedarf von 3.400 Quadratkilometern kalkuliert. Demnach beträgt die Lücke dann bis 2030 rund 1.000 Quadratkilometer.

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