Nachdem die Photovoltaikbetreiber in den letzten Jahren von der Regierung in Rom mehr gegängelt als gefördert wurden, beginnt in Italien jetzt die erste Ausschreibungs- und Registrierungsrunde für Ökostromanlagen im Rahmen des Förderprogramms DM 2019. Wie New Energy Projects, ein Beratungsinstitut in München mit Schwerpunkt auf dem italienischen Solarmarkt, berichtet, nimmt die italienische Stromregulierungsbehörde Gestore dei Servizi Energetici (GSE) bis zum 30. Oktober Anmeldungen auch von Photovoltaikanlagen entgegen.
Generatoren mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt bekommen eine festgelegte Marktprämie. Sie müssen vom Anlagenbetreiber bei der GSE registriert werden. Um die Förderung können sich nicht nur Betreiber neu gebauter Anlagen bewerben, sondern auch solche, die ihren Generator wieder in Betrieb genommen oder teilweise beziehungsweise ganz erneuert haben. Auch für die Erweiterung von bestehenden Anlagen gibt es die Förderung. Hier gibt es zwei Tarifmodelle: einen reinen Einspeisetarif und einen Eigenverbrauchstarif.
Zwei verschiedene Tarife
Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 250 Kilowatt können sich einen der Tarife auswählen und innerhalb des Förderzeitraums zwei Mal in den jeweils anderen Tarif wechseln. Liegt die Anlagenleistung zwischen 250 Kilowatt und einem Megawatt, kann der Betreiber ausschließlich den reinen Einspeisetarif wählen. Er muss den kompletten Strom ins Netz einspeisen.
Bonus für Asbestsanierung
Die Vergütung wird in beiden Tarifmodellen als Marktprämie über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Das heißt, der Anlagenbetreiber bekommt die Differenz zwischen den Erlösen aus dem Stromverkauf über das Netz und einem maximalen Förderpreis gezahlt. Die Netzerlöse basieren auf den Spotmarktpreisen in den jeweiligen Stromzonen in Italien. Die Marktprämie liegt bei Anlagen zwischen 20 und 100 Kilowatt derzeit bei 10,5 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt bis einem Megawatt bekommen eine Marktprämie von neun Cent pro Kilowattstunde. Einen Bonus von 1,2 Cent pro Kilowattstunde gibt es, wenn die Anlage im Rahmen einer Sanierung eines asbesthaltigen Daches installiert wird. Liegt der Spotmarktpreis über den jeweiligen Marktprämien, muss der Anlagenbetreiber die zusätzlichen Erlöse an die GSE abführen. Sollte der Marktpreis in der Stromzone, in der die Anlage steht, länger als sechs Stunden unter Null liegen, wird für diesen Zeitraum überhaupt keine Marktprämie gezahlt.
Sieben Gigawatt Photovoltaik bis 2021
Insgesamt fördert Rom über dieses Registerverfahren in sieben Vergaberunden zwischen Oktober 2019 und Oktober 2021 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 1,57 Gigawatt. Im gleichen Zeitraum gibt es noch Marktprämien für 120 Megawatt Onshore-Windkraft und 80 Megawatt Wasserkraft. Dazu kommen noch 5,5 Gigawatt Photovoltaik und Onshore-Windkraft, die über technologieoffene Ausschreibungen unterstützt werden sollen. Das sind Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt, die ausschließlich ihre Marktprämie über sieben Auktionen verteilt über den Zeitraum von Oktober 2019 bis Oktober 2021 ersteigern sollen. Die Obergrenze der Marktprämie liegt bei sieben Cent pro Kilowattstunde. Zu diesen Ausschreibungen kommen noch reine Onshore-Windauktionen mit einem Volumen von insgesamt 620 Megawatt und Ausschreibungen für größere Wasserkraftwerke mit einem Volumen von 110 Megawatt.
Fördervolumen steigen
Für die ersten beiden Förderrunden stehen im Registerverfahren Marktprämien für jeweils 145 Megawatt Photovoltaikleistung zur Verfügung. Davon sind Prämien für 100 Megawatt Anlagenleistung vorgesehen, die bei der Asbestsanierung gebaut werden. Dazu kommen noch Förderungen für jeweils zehn Megawatt Onshore-Windkraft und Wasserkraft. In den gemischten Photovoltaik-Windkraft-Auktionen werden Marktprämien für jeweils 500 Megawatt Anlagenleistung vergeben. Weitere 60 Megawatt Onshore-Windkraftleistung können an separaten Ausschreibungen teilnehmen. Diese Volumen erhöhen sich sukzessive über die weiteren Förderrunden.
Die konkreten Teilnahmebedingungen und Volumen im Register- und im Ausschreibungsverfahren finden Sie in einem Reglement, das die GSE auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt.