Die staatliche Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen über Marktanreizprogramme (MAP) glich immer schon einer Achterbahnfahrt. Unternehmern, die ihre mittelfristige Planung darauf basieren, lässt das MAP graue Haare wachsen und verunsichert werden jene, die sich für diese Anlagen interessieren, da sie nie genau wissen, ob es noch staatliche Förderung zum Zeitpunkt ihrer geplanten Installation gibt, in welcher Höhe oder ob sich die Konditionen verbessern oder verschlechtern.
Launen der Politik
Auch die staatliche Förderung von kleinen Blockheizkraftwerken im häuslichen oder gewerblichen Bereich blieb davon nicht verschont. Das Mini-KWK-Förderprogramm war mit Blick auf den 1. April 2012, der jetzt als Wiedereinführungstag gilt, fast auf den Tag genau vor zwei Jahren eingestellt worden. Damals hieß es, dass sich das Finanzministerium gegen eine Fortsetzung der Mini-KWK-Förderung ausgesprochen hätte und dass das Bundesumweltministerium (BMU) dagegen nicht opponierte. Das Mini-KWK-Förderprogramm war 2008 eingeführt worden. Seinerzeit wurde auch wenig Hoffnung in Aussicht gestellt, dass es wieder belebt werden könnte. Das Programm war seinerzeit recht gut angekommen. Laut Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) wurden bis Ende 2009 für 4.419 Anlagen Zuschüsse von insgesamt 33 Millionen Euro ausgezahlt. Vermutlich fürchtete die Politik auch, dass der Erfolg unkontrolliert werden könnte. „Die Zeichen deuten auf eine Furcht bezüglich einer Überförderung hin“, sagte seinerzeit der Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer von Bündnis 90/Die Grünen. Haushaltspolitisch wurde die Einstellung des Programms seinerzeit mit dem Mangel an Einnahmen aus dem Handel mit Emissionszertifikaten angeführt – eine fragwürdige Begründung, unter der auch die Pellets- und die Solarthermiebranche 2010 zu leiden hatten, weil es über mehrere Monate einen Förderstopp gab.
Die neue Mini-KWK-Staffel
Das Bundesumweltministerium hat nun eine neue Förderrichtlinie für die Installationen von kleinen Blockheizkraftwerken veröffentlicht. Anträge sind wie gehabt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.
Anders als beim Vorgänger kann jetzt nur für Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt (kW) elektrische Leistung Fördergeld beantragt werden. Im alten Förderprogramm lag die Obergrenze bei 50 kW. Außerdem gilt die Förderung nur für Bestandsbauten. Die Zuschüsse sind gestaffelt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Anlagen mit elektrischer Leistung von 1 kW – die als Mikro-BHKW bezeichnet werden müssten – sind bis zu 1.500 Euro Zuschuss in Aussicht gestellt. Für Anlagen mit 19 kW elektrischer Leistung 3.450 Euro.
Nachweispflicht
Die Messlatte der Voraussetzungen für den Erhalt von Fördergeld ist ziemlich hoch. Dazu zählt, dass ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent erreicht werden muss. Wie das und andere Punkte nachzuweisen sind, erläutert Punkt 3.3 der neuen Richtlinie. Der Antragsteller muss dem Zuwendungsgeber, also der Bafa über einen Zeitraum von 7 Jahren jährlich Betriebsdaten, zum Beispiel Brennstoffverbrauch oder die Stromerzeugung übermitteln. Die Bewilligung der Gelder hängt davon ab, dass die Daten übermittelt werden.
Im Zentrum: der Speicher
Fördervoraussetzung ist die Installation eines Wärmespeichers. Ein Wärmespeicher kann die Stromproduktion vom aktuellen Wärmebedarf in gewissem Umfang entkoppeln. Denn so kann die anfallende Abwärme der Stromproduktion zwischengespeichert werden, wenn Wärme zum Zeitpunkt der Stromproduktion nicht benötigt wird. Weitere Anforderungen sind: Dass eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines Wärmespeichermanagements installiert sind. Außerdem ein Messsystem, das den aktuellen Strombedarf für Anlagen ab 3 kW bestimmt (Smart Meter).
Be listed!
Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass förderfähige Anlagen in einer Liste enthalten sind, die das Bafa führt. Hersteller können sich bis zum 15. Februar 2012 anmelden. Hierfür liegt ein Fragebogen vor, den die Hersteller ausfüllen müssen. Die Liste wird ab 15. März 2012 veröffentlicht. Ab 1. April 2012 können Anträge beim Bafa eingereicht werden.
Das bedeutet aber wohl auch, dass die Hersteller von Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerken im ersten Quartal dieses Jahres mit Absatzrückgängen rechnen müssen, da Investoren den Kauf nun auf bis nach dem 1. April aufschieben werden. Auch hier ist wieder einmal die Schattenseite einer staatlichen Förderung auf Ankündigung zu sehen. Bis zum Greifen des Programms tut sich dann am Markt erst einmal nichts. Die Widersinnigkeit der diskontinuierlichen Förderung: Es darf spekuliert werden, dass den Herstellern dadurch das erste Quartal flöten geht.
Erreichen, was versprochen ist
Das BMU will mit seinem Programm wieder Blockheizkraftwerke im Mini- und Mikro-Bereich gefördert sehen, da man diese energieeffiziente Technik stärker verbreitet sehen will. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Zum anderen will man über die recht hohen Anforderungen aber offenbar sicher stellen, dass die kleinen KWK-Anlagen auch nur dort installiert werden, wo sie die Energieeffizienz bringen, die sie erreichen können. Wie das den Markt der Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerke bewegen wird, muss abgewartet werden. Sicher wird das auch davon abhängen, wie lange die Neuauflage der Förderung dieses Mal Bestand haben wird. (Dittmar Koop)
Die neue Richtlinie des BMU zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis 20 Kilowatt elektrisch: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/richtlinie_mini_kwk_bf.pdf