Die Stiftung Offshore-Windenergie hat am Mittwoch eine eigene Bedarfs- und Potentialanalyse zur Erzeugung sogenannten grünen Wasserstoffs durch Meereswindstrom veröffentlicht, in der sie auch ein Potenzial für 60 Gigawatt (GW) Offshore-Windkraft vor den deutschen Küsten feststellt. Die Berechnungen hätten ergeben, dass der am 1. September vom Bundesinnenministerium veröffentlichte maritime Raumordnungsplan (ROP) bei optimaler Ausnutzung der ROP-Vorgaben sogar mehr als 60 GW Offshore-Windkraftnutzung zulasse. Um dieses sichtbare Flächenpotenzial auf See für die Windkraft zu müssten allerdings „alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt werden“.
Die Bundesregierung plant gemäß eigener Klimaschutzziele sowie des Anfang 2021 in Kraft getretenen Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und im Rahmen der von ihr vorgelegten Nationalen Wasserstoffstrategie einen Ausbau der deutschen Offshore-Windkraft bis 2040 auf 40 GW. 2030 soll die installierte Erzeugungskapazität deutscher Windparks im Meer 20 GW betragen – noch vor der Novelle des WindSeeG 2021 hatte das Gesetzesziel 15 GW betragen. Derzeit sind noch rund 7,5 GW installiert.
Um ausreichend Windpark-Entwicklungsflächen für das neue Ausbauziel für 2030 und vor allem auch für das erstmals auch für 2040 definierte Ausbauziel bereitzustellen, aktualisierte die damit beauftragte Seenutzungs-Behörde BSH Ende 2020 bereits den Flächenentwicklungsplan für Nord- und Ostsee. Und vor wenigen Wochen setzte das dafür zuständige Bundesinnenministerium den parallel zum Flächenentwicklungsplan erarbeiteten neuen maritimen ROP durch eine Verordnung in Kraft. Das Ministerium erklärte zum neuen ROP, dieser biete bereits einen Entwicklungsspielraum für 43 GW Offshore-Windkraft an. Flächenentwicklungsplan und ROP kennzeichnen die neuen Windparkentwicklungsflächen für die Ausschreibungen der nächsten Windparkprojektierungen. Sie sorgen zudem für eine rechtliche Grundlage zunächst der übernächsten Ausbauphase von 2025 bis 2030. Die nächste Windparkausbauphase wird von 2022 bis 2025 andauern und betrifft Offshore-Windparkprojekte, deren Vergütungsrechte schon 2017 und 2018 ausgeschrieben waren.
Die Geschäftsführerin der Stiftung Offshore-Windenergie, Karina Würtz, forderte mit Verweis auf die stiftungseigene Potenzialstudie am Mittwoch eine Anpassung der Offshore-Windkraft-Ausbauziele an die weitreichenderen Möglichkeiten des ROP sowie den tatsächlich viel höheren Bedarf der Nationalen Wasserstoffstrategie an der Erzeugung grünen Wasserstoffs. „In der aktuellen Raumordnung sind – bei konsequenter Ausnutzung aller im aktuellen Raumordnungsplan enthaltenen Potentiale inklusive des befristeten Vorranggebietes Schifffahrt – über 60 GW Windenergie auf See rechnerisch möglich“, sagte Würtz, „– und das bezieht noch keine Ko-Nutzungspotenziale mit ein“. Mit Ko-Nutzungspotenzialen sind nach den neuen Definitionen des ROP erstmals grundsätzlich zugelassene Nutzungen von Meeresarealen sowie für die Windkraft als auch beispielsweise für die Fischerei oder die Durchfahrt von Militärschiffen gemeint. „Wir brauchen schnellstmöglich einen Ausbaupfad in diese Richtung“, sagte Würtz im Hinblick auf die in ihrem Hause als Potenzial ausgemachte neue 60-GW-Marke.
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